2023-11-19T10:08:33

Neuwied (ots) -

Verkehrsunfälle:

In der Zeit vom 17.11.2023 bis zum 19.11.2023 wurden hiesiger Dienststelle zwölf Verkehrsunfälle gemeldet. In allen Fällen kam es dabei lediglich zu Sachschäden. Am 18.11 kam es gegen 14:15 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht in der Langendorfer Straße auf dem Parkplatz des dortigen Media Marktes. Unerlaubt entfernt hat sich in diesem Fall jedoch der geschädigte Unfallbeteiligte. Bei diesem soll es sich um eine weibliche Person in einem blauen PKW gehandelt haben. Fabrikat oder Kennzeichen sind nicht bekannt. Zeugen des Verkehrsunfalls werden gebeten, mögliche Hinweise der Polizeiinspektion Neuwied unter der Telefonnummer 02631/ 878-0 oder unter www.polizei.rlp.de/pd.neuwied mitzuteilen.

Straftaten:

Am 18.11.2023 gegen 22:20 Uhr kam es im Bereich der Sonnenlandschule in Neuwied zu einer gefährliche Körperverletzung. Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass zwei Jugendliche/Heranwachsende von einem 17-Jährigen und einem 19-Jährigen körperlich angegangen wurden. Dabei soll seitens der Täter ein Schlagstock verwendet worden sein. Die Geschädigten erlitten leichte Verletzungen in Form von Prellungen und oberflächlichen Platzwunden.

Verkehrsüberwachung:

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurde in der Nacht des 18.11.2023 ein 27-Jähriger Mann auf einem E-Scooter in der Erich-Kästner-Straße kontrolliert. Dieser räumte im Rahmen der Verkehrskontrolle ein, dass er vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert hat. Diesem wurde in der Folge eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Bei der Durchsuchung der Person konnten außerdem geringe Mengen an Betäubungsmitteln festgestellt und sichergestellt werden. In der Nacht des 19.11.2023 wurde nach vorheriger Geschwindigkeitsmessung im Bereich der B256 ein 32-Jähriger Fahrzeugführer eines PKW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnte bei diesem ein deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,87 Promille. Der Fahrzeugführer wurde in der Folge sichergestellt und der Fahrzeugführer muss sich künftig wegen einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 24a StVG (0,5 Promillegrenze) verantworten.