
Kreis Neuwied. Endlich werden die Tage wieder länger, heller und wärmer. Der Frühling ist da und mit ihm die Zeit, um auch draußen Hof, Balkon und/oder Garten wieder auf Stand zu bringen. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt hilfreiche Tipps, wie Sie Ihre typischen Frühjahrsabfälle korrekt entsorgen.
Der Reifenwechsel - Was tun mit abgefahrenen Reifen?
Rund um Ostern ist es endlich soweit: Der Reifenwechsel steht an. Doch wohin mit den abgefahrenen Winterreifen? Entgegen der häufigen Annahme gehören sie nicht zum Sperrmüll (!) Stattdessen sollten Reifen (mit oder ohne Felge) gegen eine Gebühr am Wertstoffhof abgegeben werden. Ölverschmutzte Lappen, die beim Autofrühjahrsputz anfallen, sind schadstoffbelastet. Sie dürfen weder im Restmüll noch im Altkleidercontainer entsorgt werden, sondern müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden, welches zweimal wöchentlich auf den Wertstoffhöfen im Landkreis anzutreffen ist (die Termine finden Sie auf der Rückseite Ihres Abfuhrkalenders).
Ab ins Beet!
Krokusse, Hyazinthen und Tulpen wagen sich wieder an die Oberfläche und läuten mit ihren bunten Farben die Gartensaison ein. Wer sein Beet nun anlegt oder umgestaltet, der fragt sich, wohin mit dem alten Unkrautflies, dem Zierkies oder Rindenmulch? Das Unkrautflies kann in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt oder alternativ gegen eine Gebühr am Wertstoffhof abgegeben werden, da es leider nicht wiederverwertbar ist. Rindenmulch und Blumenerde können in Kleinmengen über die Biotonne entsorgt werden. Für größere Mengen ist eine Anlieferung am Wertstoffhof in Linkenbach erforderlich. Der Zierkies darf nicht über die Tonnen entsorgt werden, kann aber an jedem Wertstoffhof gebührenpflichtig abgegeben werden. Auch alte Hochbeete müssen selbst angeliefert werden – bitte beachten Sie, dass sie nicht als Sperrmüll gelten und nach ihren Materialien (z. B. behandeltes Holz) berechnet werden.
Hecken- und Strauchschnitt sowie Äste bis 8 cm Durchmesser können kostenfrei bei unseren Wertstoffhöfen (max. 2m3 pro Tag) oder auf den Astsammelplätzen der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden. Die Astsammelplätze sind mit Ansprechpartnern auf unserer Webseite gelistet.
Alternativ kann Grünschnitt auch zur dreiwöchigen Grünschnittabfuhr (max. 5m3 pro Abholung) angemeldet werden. Äste sind bei einer Abholung mit einem Garn zu bündeln. Diese Bündel dürfen nicht länger als 1,5 m sein, damit sie problemlos verladen werden können. Bitte beachten Sie beim Rückschnitt Ihrer Bäume, Hecken und Sträucher die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz während der Brutzeiten.

Abfalltipp zum Thema Frühjahrsgarten. Foto: Laura Tries. Teile des Bildmaterials wurden mit Hilfe eines KI-Tools erstellt.
Der Rasen ruft – es wird wieder gemäht
Rasenliebhaber können es kaum erwarten, die ersten Grashalme zu mähen. Der Rasenschnitt darf entweder über die Biotonne, oder im Rahmen der Grünschnittabfuhr entsorgt werden. Alternativ kann er auch gebührenfrei am Wertstoffhof angeliefert werden. Bei einer Abholung sollte das Gras in offenen Bütten, Wannen oder Grünschnittsäcken bereitgestellt werden, die die Müllwerker entleeren und zurücklassen können. Sollte der Rasenmäher nicht mehr funktionieren und entsorgt werden müssen, ist auch hier auf die richtige Entsorgung zu achten! Benzinbetriebene Rasenmäher sind in der Regel als „Schrott“ und elektronische Modelle als „E-Schrott“ zur Abholung anzumelden. Alternativ können die Mäher auch (im Fall des Benzinmähers vollständig entleert) auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Die Gartenmöbel hervorholen
Wer seine Gartenmöbel aus Holz nach dem Abschleifen neu einölt oder lackiert, hat oft Lacke oder Öle übrig, die ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Diese Schadstoffe dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden, das regelmäßig auf unseren Wertstoffhöfen Halt macht. Achten Sie besonders auf Leinöl, da es sich bei höheren Temperaturen selbst entzünden kann. Kaputte Gartenmöbel können wie Innenmöbel kostenlos als Sperrmüll am Wertstoffhof abgegeben oder zur Abholung angemeldet werden.
Prüfen Sie immer, ob Sie Ihre Gegenstände weitergeben können oder eine Reparatur möglich ist, bevor Sie diese entsorgen. Möglicherweise kann der Rasenmäher mit wenigen Handgriffen wieder ans Laufen gebracht werden oder jemand aus der Nachbarschaft hat Verwendung für Ihre dritte Schaufel. Nutzen Sie hierfür Repaircafés und Tauschbörsen in Ihrer Nähe.
Ihre Mithilfe bei der sachgerechten Entsorgung trägt dazu bei, unsere Umwelt zu schonen und Abfall effizient zu reduzieren. Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder konsultieren Sie das Abfall-ABC unter der Website abfall-nr.de.

