MYK fördert Dach- und Fassadenbegrünung:

Neuer Förderzeitraum startet
Bis zu 3.000 Euro Zuschuss möglich – Am 29. April ausführlich informieren und an Online-Veranstaltung teilnehmen
15.04.2026 PD-Nr. 101-2026 Foto: Christoph Klink
KREIS MYK. Dach- und Fassadenbegrünungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Sie kühlen Gebäude und ihre Umgebung an heißen Tagen, speichern Regenwasser und entlasten so die Kanalisation. Gleichzeitig fördern sie die Biodiversität, binden Feinstaub und verbessern die Luftqualität. Auch energetisch bieten sie Vorteile, da sie im Winter zusätzlich dämmen. In Kombination mit Photovoltaikanlagen kann zudem der Stromertrag gesteigert werden. Aus diesem Grund setzt der Landkreis Mayen-Koblenz sein Förderprogramm auch 2026 fort. Gefördert werden Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.000 Euro pro Grundstück. Wird die Begrünung mit einer Photovoltaikanlage kombiniert, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro. Für Leichtbausysteme beträgt die Förderung bis zu 20 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Begrünung freiwillig erfolgt und die förderfähigen Kosten mindestens 200 Euro betragen.


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