Auch an Karneval keine Ausnahme für den Jugendschutz
Appell des Kreisjugendamtes an Gastronomie und Veranstalter
17.02.2025 PD-Nr. 042-2025 Foto AdobeStock_30224399
KREIS MYK. In wenigen Tagen ist es wieder soweit und die heiße Phase des Karnevals beginnt. Damit einher gehen zahlreiche Karnevalssitzungen, Feste und Partys. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das Jugendschutzgesetz in der Karnevalszeit zu beachten.