Erfolgloser Eilantrag gegen Baugenehmigung für Bauprojekt „Maiblick Living“ in K
Pressemitteilung Nr. 1/2026
Der Eilrechtsschutzantrag eines privaten Grundstückseigentümers gegen die Baugenehmigung für das Koblenzer Bauprojekt „Maiblick Living“ bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Beigeladene beabsichtigt, zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 21 Wohneinheiten nebst zweigeschossiger Tiefgarage in Koblenz zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Oberer Moselweißer Hang“. Die Stadt Koblenz genehmigte das Vorhaben. Ein Grundstückseigentümer erhob gegen die Baugenehmigung Widerspruch und beantragte zusätzlich beim Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Er berief sich darauf, das Vorhaben verstoße gegen nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans sowie das Rücksichtnahmegebot.

