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Verfahren zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister

Verfahren zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein durch Vergleich beendet
Pressemitteilung Nr. 7/2026
In dem Verfahren zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein betreffend die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Erörterung und Beschlussfassung über zentrale Verkehrsmaßnahmen in Oberlahnstein auf die Tagesordnung einer Sitzung des Stadtrates haben die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz am 24. Februar 2026 einen Vergleich unter Widerrufsvorbehalt bis zum 27. Februar 2026 geschlossen.

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Eilantrag gegen tierschutzrechtliche Anordnung zur Kastration sog. Nacktkatzen

Eilantrag gegen tierschutzrechtliche Anordnung zur Kastration sog. Nacktkatzen der Rasse „Canadian Sphynx“ abgelehnt
Pressemitteilung Nr. 6/2026
Die Antragstellerin ist Züchterin von Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“. Sie wendet sich mit ihrem Eilantrag gegen die mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehene tierschutzrechtliche Verfügung, mit welcher die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach die chirurgische Kastration zweier Tiere angeordnet hat. Ihr Eilantrag blieb ohne Erfolg.

Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung überwiege die Interessen der Antragstellerin an der aufschiebenden Wirkung ihres gegen die Verfügung erhobenen Widerspruchs. Denn der Bescheid erweise sich als offensichtlich rechtmäßig, so die Koblenzer Richter.

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Erfolgreiche Klage gegen U2-Elternbeitrag für Besuch einer Kindertagesstätte

Pressemitteilung Nr. 5/2026
Die Erhebung eines Elternbeitrags für den Besuch einer Kindertagesstätte eines unter zweijährigen Kindes durch die Kreisverwaltung des beklagten Landkreises Bad Kreuznach ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Kläger sind Eltern eines zum maßgeblichen Zeitpunkt einjährigen Kindes, das eine Kindertagesstätte in Trägerschaft einer kreisangehörigen Ortsgemeinde besuchte. Auf Grundlage eines von den Eltern ausgefüllten Formulars setzte der Beklagte den Elternbeitrag auf monatlich 500 € fest. Er wies darauf hin, dass der festgesetzte Beitrag an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zu entrichten sei.

Der hiergegen von den Klägern erhobene Widerspruch, mit welchem sie die Höhe des Elternbeitrags beanstandeten, blieb erfolglos. Ihre anschließend erhobene Klage hatte indes Erfolg. 

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Festnahme im Mordfall „Amy Lopez“

Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 24.02.2026 – 2101 Js 14178/96 (vormals 2131 UJs 26352/94) –
Der 81-jährige Beschuldigte, dem zur Last gelegt wird, am 26.09.1994 in Koblenz die 24-jährige amerikanische Touristin Amy Lopez ermordet zu haben, befindet sich wegen des dringenden Tatverdachts eines heimtückischen und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs begangenen Mordes zwischenzeitlich in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz. Ihm wird zur Last gelegt, seinerzeit die unterhalb der Festung Ehrenbreitstein zufällig mit ihm zusammengetroffene arg- und wehrlose junge Frau aus einer sexuellen Motivlage heraus vorsätzlich getötet zu haben.

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AfD darf Gemeindehaus nicht für Wahlkampfveranstaltung nutzen

Pressemitteilung Nr. 4/2026
Die Stadt Meisenheim durfte dem AfD Kreisverband Bad Kreuznach die Nutzung des „Großen Saals“ ihres Gemeindehauses für eine Wahlkampfveranstaltung am 27. Februar 2026 verweigern. Das Gemeindehaus steht im gemeinsamen Eigentum der Stadt und der Evangelischen Johanniter-Gemeinde Meisenheim, wobei der „Große Saal“ Sondereigentum der Stadt ist. Die Stadt hatte zunächst einen entsprechenden Mietvertrag mit dem AfD Kreisverband geschlossen, diesen im Nachgang jedoch unter Verweis auf die Verweigerung der insoweit erforderlichen Zustimmung der Evangelischen Johanniter-Gemeinde wieder gekündigt. Hiergegen suchte der AfD Kreisverband um Eilrechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht Koblenz nach und begehrte Zugang zum „Großen Saal“ des Gemeindehauses für die Durchführung seiner Parteiveranstaltung.

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Kommunalwahl 2024 in Bad Kreuznach bestätigt

Pressemitteilung Nr. 3/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage gegen die am 9. Juni 2024 durchgeführten Wahlen zum Kreistag des Landkreises Bad Kreuznach, zum Stadtrat Bad Kreuznach sowie zum Ortsbeirat Bosenheim abgewiesen.

Im Vorfeld der Wahl warb der Stadtverband der FDP für die Wahl zum Kreistag u. a. mit Wahlplakaten, auf denen auch der Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach abgebildet und genannt wurde. Außerdem wurde der Oberbürgermeister in einer von der FDP für die Wahl zum Stadtrat veröffentlichten Anzeige und einer Broschüre abgebildet. Zudem ließ die FDP vier Radiowerbespots senden, in denen der Oberbürgermeister unterschiedliche Texte verlas. Deren Ausstrahlung wurde eingestellt, nachdem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Verbreitung zweier dieser Werbespots untersagt hatte.

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Konkurrentenklage gegen Zuwendungen an Heilig Geist Krankenhaus in Boppard

Konkurrentenklage gegen Zuwendungen an Heilig Geist Krankenhaus in Boppard unzulässig
Pressemitteilung Nr. 2/2026

Die als Beigeladene am Verfahren beteiligte Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH betreibt in Boppard das Heilig Geist Krankenhaus, das nach dem Landeskrankenhausplan 2019 - 2025 als Krankenhaus der Regelversorgung ausgewiesen ist. Wegen des defizitären Betriebs des Krankenhauses beabsichtigte die Beigeladene, es zu schließen. Daraufhin beauftragte der beklagte Rhein-Hunsrück-Kreis die Beigeladene mit Betrauungsakt vom 2. Oktober 2024 für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2025, am Standort Boppard insbesondere die medizinische Versorgung und Notfalldienste weiter anzubieten. Im Gegenzug sagte der Beklagte zu, in diesem Rahmen erwirtschaftete Defizite bis zu einer Höhe von 2,025 Mio. € für die Dauer der Betrauung auszugleichen.

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Flughafen Hahn - Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle ....

Flughafen Hahn - Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle gegen Verantwortliche von am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften, Strafbefehle sind rechtskräftig
3. Folgemitteilung – 2050 Js 25699/20 –
In dem Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche von sechs am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im August 2025 abgeschlossen und bei dem zuständigen Amtsgericht Mainz beantragt, gegen drei Angeschuldigte einen Strafbefehl zu erlassen. Die drei Strafbefehle sind zwischenzeitlich rechtskräftig.  

Den drei Verurteilten wird darin zur Last gelegt, aufgrund gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber einer der am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften in der Zeit von Ende 2017 bis zu den Insolvenzanträgen im Oktober 2021 verletzt, der Gesellschaft Vermögensschäden zugefügt und dadurch den Tatbestand der Untreue gem. § 266 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht zu haben.

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Erfolgloser Eilantrag gegen Baugenehmigung für Bauprojekt „Maiblick Living“ in K

Pressemitteilung Nr. 1/2026
Der Eilrechtsschutzantrag eines privaten Grundstückseigentümers gegen die Baugenehmigung für das Koblenzer Bauprojekt „Maiblick Living“ bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Beigeladene beabsichtigt, zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 21 Wohneinheiten nebst zweigeschossiger Tiefgarage in Koblenz zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Oberer Moselweißer Hang“. Die Stadt Koblenz genehmigte das Vorhaben. Ein Grundstückseigentümer erhob gegen die Baugenehmigung Widerspruch und beantragte zusätzlich beim Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Er berief sich darauf, das Vorhaben verstoße gegen nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans sowie das Rücksichtnahmegebot.

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Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Puderbach bestätigt

Pressemitteilung Nr. 1/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage gegen die im April 2025 durchgeführte Bürgermeisterwahl der Verbandsgemeinde Puderbach abgewiesen.

Im Vorfeld der Wahl sowie der anschließenden Stichwahl kam es zu verschiedenen medialen Veröffentlichungen. Im nicht-amtlichen Teil des Mitteilungsblatts der Verbandsgemeinde Puderbach wurde durch die Freie Wählergemeinschaft Verbandsgemeinde Puderbach e. V. mehrmals ein Inserat veröffentlicht, in dem für die Wahl des später erfolgreichen Bewerbers geworben wurde und unter dem die Namen und Funktionen zahlreicher Mitglieder der Wählergemeinschaft aufgelistet waren. Darüber hinaus rief der später gewählte Kandidat unter zwei von ihm auf Facebook und Instagram geposteten Bildern, welche ihn gemeinsam mit dem Landrat und dem 1. Kreisbeigeordneten des Landkreises Neuwied zeigten, dazu auf, ihn zu wählen. Der 1. Kreisbeigeordnete des Landkreises Neuwied teilte zudem am Tag der Stichwahl zwei Beiträge des später gewählten Bewerbers auf Facebook. Nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhob der Kläger unter Geltendmachung einer Verletzung des Grundsatzes der freien Wahl zunächst Einspruch und im Anschluss an den zurückweisenden Einspruchsbescheid der Kreisverwaltung Neuwied Klage gegen die Wahl.

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Erhöhte Hundesteuersätze für Zweit- und Dritthunde rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 28/2025
Die Kläger sind Halter von zwei bzw. drei Hunden in einer Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Zell (Mosel). Von der für die Ortsgemeinde handelnden Verbandsgemeindeverwaltung wurden sie auf Grundlage der Hundesteuersatzung sowie den entsprechenden Festsetzungen in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde zu Hundesteuer für das Jahr 2024 herangezogen. 

In den Satzungen hat die Ortsgemeinde für den ersten Hund einen Betrag von 50,-- € vorgesehen; für Zweithunde beträgt die jährliche Steuer 400,-- € und für jeden weiteren Hund 600,-- €. Für das Vorjahr sahen die Satzungsregelungen für Zweithunde noch einen Steuersatz in Höhe von 120,-- € und für weitere Hunde in Höhe von 350,-- € vor.

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Erfolgreicher Eilantrag gegen Einbahnstraßenregelung in Kaifenheim

Pressemitteilung Nr. 27/2025
Die Einrichtung einer probeweisen Einbahnstraßenregelung für die Ortsdurchfahrt in Kaifenheim, welche die A 48 mit dem Moseltal verbindet, ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und ordnete die aufschiebende Wirkung des hiergegen gerichteten Widerspruchs eines Anwohners sowie die Wiederherstellung der vorherigen Verkehrslage an.

Die – seit Anfang Oktober 2025 umgesetzte – verkehrsrechtliche Verfügung der Verbandsgemeinde Kaisersesch sieht für die Dauer einer einjährigen Testphase für die Ortsdurchfahrt eine Einbahnstraßenregelung sowie – für den Verkehr aus der Gegenrichtung – die Einrichtung einer Umleitungsstrecke vor, die durch ein Wohngebiet führt. 

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Kommunaler Finanzausgleich verfassungsgemäß:

Klagen zweier Ahr-Gemeinden abgewiesen
Pressemitteilung Nr. 26/2025
Die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich im Landesfinanzausgleichsgesetz sowie die Regelungen im Haushaltsgesetz 2023/2024 mit den Haushaltsansätzen 2023/2024 sind verfassungskonforme Rechtsgrundlagen für die Festsetzungen der Zuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an die kommunalen Gebietskörperschaften im Jahr 2023. Die auf dieser Grundlage erlassenen Zuweisungsbescheide sind rechtmäßig. Dies ergibt sich aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz.

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Eilantrag gegen die beabsichtigte Ernennung des Wahlsiegers

Eilantrag gegen die beabsichtigte Ernennung des Wahlsiegers der Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Puderbach bleibt erfolglos
Pressemitteilung Nr. 25/2025
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen Eilantrag abgelehnt, der gegen die beabsichtigte beamtenrechtliche Ernennung des erfolgreichen Bewerbers um das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Puderbach unter Berufung in ein Beamtenverhältnis als Kommunaler Wahlbeamter auf Zeit gerichtet ist.

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Derzeit keine gewerblichen E-Scooter-Touren in Bad Dürkheimer Weinbergen

Pressemitteilung Nr. 23/2025
Der Veranstalter von E-Scooter-Touren durch die Weinberge muss die von der Stadt Bad Dürkheim verfügte und für sofort vollziehbar erklärte Untersagung dieser Touren auf den Feldwegen im Gemeindegebiet befolgen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.Ein Unternehmer aus Bad Dürkheim, der bereits seit Längerem Lama-Wanderungen anbietet, erweiterte sein Gewerbe im September 2024 um geführte Touren mit E-Scootern durch die Weinberge. Die Stadt Bad Dürkheim untersagte diese Touren mit Bescheid vom 9. Juli 2025 auf allen Feld- und Waldwegen, die durch das Verkehrszeichen 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ gekennzeichnet sind.

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Strom- und Schifffahrtsrechtliche Genehmigung für Unterwasserkraftwerke

Pressemitteilung Nr. 24/2025
Das öffentliche Interesse an dem Ausbau erneuerbarer Energien rechtfertigt die Zulassung von Wasserkraftanlagen am Rhein, wenn die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht erheblich beeinträchtigt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Kläger beantragte im Januar 2024 eine strom- und schifffahrtsrechtliche Genehmigung zur Nutzung des Rheins für die Errichtung von 55 Unterwasserkraftwerken zur Stromerzeugung. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein lehnte die Genehmigung ab, weil das Vorhaben die Sicherheit und Leichtigkeit des Schifffahrtsverkehrs beeinträchtige. Dagegen erhob der Kläger zunächst Widerspruch und in der Folge Klage.

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Apollofalter:

Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse für Klagen gegen Hubschrauber- und Drohnenspritzungen im Jahr 2024
Pressemitteilung Nr. 23/2025
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klagen von zwei anerkannten Umweltvereinigungen gegen durch Zeitablauf erledigte Genehmigungen für Hubschrauber- und Drohnenspritzungen im Steillagenweinbau an der Mosel als unzulässig abgewiesen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte im Frühjahr 2024 für die Spritzsaison 2024 bis zum 30. September 2024 befristete Genehmigungen für Hubschrauber- und Drohnenspritzungen im Steillagenweinbau an der Mosel erlassen. Dagegen erhoben die Klägerinnen im Dezember 2024 Klage, mit der sie die Feststellung der Rechtswidrigkeit der inzwischen abgelaufenen Genehmigungen begehrten. Zur Begründung führten sie im Wesentlichen an, der schlechte Erhaltungszustand des Mosel-Apollofalters sei auch auf die Luftanwendung von Fungiziden zurückzuführen.

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Eilantrag gegen Widerruf einer Erlaubnis für Reitbetrieb

Eilantrag gegen Widerruf einer Erlaubnis für Reitbetrieb nach Verurteilung wegen Tierquälerei bleibt ohne Erfolg
Pressemitteilung Nr. 22/2025
Der Eilrechtsschutzantrag des Betreibers einer Reitanlage gegen den Widerruf seiner Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Unterhaltung eines Reitbetriebes bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Der Antragsteller betreibt seit mehreren Jahren auf Grundlage einer entsprechenden tierschutzrechtlichen Erlaubnis einen Reitbetrieb in der Vulkaneifel. Nach mehreren Meldungen Dritter beim Veterinäramt des Landkreises über gewaltsame Trainingsmethoden des Antragstellers – insbesondere das Einschlagen auf die Pferde und das Anwenden der Hyperflexion bzw. Rollkur – samt Vorlage von Bild- und Videomaterial stellte die zuständige Amtstierärztin fest, dass es sich dabei um tierschutzwidrige Methoden handele.

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Spielstraße in Trier darf bleiben

Pressemitteilung Nr. 21/2025
Die Klage zweier Anwohner gegen die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (sogenannte Spielstraße) in der Januarius-Zick-Straße in Trier bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Die Januarius-Zick-Straße ist eine U-förmige Straße mit mehreren Seitenarmen, die an beiden Enden in die Straße Am Trimmelter Hof einmündet. Im November 2020 ordnete die Stadt Trier für einen dieser Seitenarme, einer Stichstraße mit Wendemöglichkeit, die Anbringung von Verkehrszeichen zur Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs an, die im Juni 2021 erfolgte. Nachdem sich zwei Anwohner, deren Eckgrundstück an die betroffene Stichstraße angrenzt, hiergegen zunächst erfolglos mit Widerspruch zur Wehr gesetzt hatten, erhoben sie Klage beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die verkehrsrechtliche Anordnung aufzuheben. Zur Begründung führten sie unter anderem an, es sei mit erheblichen Lärmbelästigungen von spielenden Kindern zu rechnen, was den nachbarlichen Wohnfrieden störe und ihre Gesundheit beeinträchtige.

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Agrarförderung: Keine anlasslose Pflicht zum Nachweis der Nutzungsberechtigung

Pressemitteilung Nr. 22/2025
Im Rahmen des Förderprogramms Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft – EULLa – (Programmteil „Vertragsnaturschutz Acker“) dürfen Nachweise über die Berechtigung der Nutzung bei tatsächlich bewirtschafteten Flächen nur in Zweifelsfällen angefordert werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Landkreis Mayen-Koblenz bewilligte dem Kläger auf Antrag für das Jahr 2022 Fördermittel aus dem genannten Programm. Dabei sperrte er die Auszahlung für Flächen, für die der Kläger trotz Aufforderung keine Nutzungsberechtigung nachgewiesen hatte. Einige dieser Flächen stehen im Eigentum der Ortsgemeinde Weitersburg. Für diese Parzellen mit dem Kläger bestehende Pachtverträge hatte die Ortsgemeinde bereits im Jahr 2010 gekündigt. Gegen die Versagung der Fördermittel erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, zu deren Begründung er vortrug, aus den einschlägigen Vorschriften ergebe sich keine Pflicht, die Nutzungsberechtigung für bewirtschaftete Parzellen schriftlich nachzuweisen.

 


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