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Tötungsdelikt auf Kirmes in Wittlich:

Antrag gegen unterlassene Rückholung eines Strafverfahrens aus US-Gerichtsbarkeit unzulässig

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 14. April 2026 den Antrag der Eltern und des Bruders eines auf einer Kirmes in Wittlich getöteten jungen Mannes mit der Begründung als unzulässig verworfen, dass es an dem für eine nachträgliche gerichtliche Feststellung erforderlichen besonderen rechtlichen Interesse fehle.

Die Antragsteller sind die Eltern und der Bruder eines am 19. August 2023 auf einer Kirmes in Wittlich durch Messerstiche getöteten jungen Mannes. Als Tatverdächtiger wurden durch die bundesdeutsche Polizei zwei amerikanische Staatsbürger ermittelt. Einer der beiden Verdächtigen räumte bei einer Vernehmung noch am Tattag die Messerstiche ein. Dabei gab er an, er habe seinem Freund helfen wollen, da dieser angegriffen worden sei.

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Kein ausnahmsloser Anspruch auf ....

Kein ausnahmsloser Anspruch auf einen Kindergartenplatz mit durchgängig siebenstündiger Betreuungszeit
Pressemitteilung Nr. 6/2026
Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz soll die tägliche Betreuungszeit in einer Kindertageseinrichtung im Regelfall durchgängig sieben Stunden umfassen. Im Einzelfall kann aber auch eine in der Mittagszeit unterbrochene Betreuungszeit ausreichend sein, insbesondere wenn ein Erziehungsberechtigter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder keine pflegerischen Pflichten erfüllen muss. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der 2022 geborene Kläger besucht eine Kindertagesstätte im Rhein-Pfalz-Kreis mit einer Betreuungszeit von montags bis freitags im Zeitraum von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Seine Mutter befindet sich seit der Geburt eines weiteren Kindes noch bis Juli 2027 in Elternzeit. Im Mai 2025 beantragten die Eltern des Klägers einen Kindergartenplatz mit einer durchgängigen siebenstündigen Betreuungszeit. Dies lehnte der Rhein-Pfalz-Kreis ab, weil ein entsprechender Platz nicht angeboten werden könne. Die daraufhin erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Klägers wies das Oberverwaltungsgericht zurück und führte zur Begründung aus:

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Identitätskontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze rechtswidrig

Pressemitteilung Nr. 10/2026
Der Kläger reiste im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken. Bedienstete der Bundespolizei unterzogen ihn auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 unmittelbar hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen einer verdachtsunabhängigen Identitätskontrolle.

Hiergegen erhob der Kläger wenige Tage später Klage mit dem Antrag festzustellen, dass die Kontrollmaßnahme rechtswidrig gewesen sei. Zur Begründung machte er geltend, die Grenzkontrollen verstießen gegen den Schengener Grenzkodex, weil die beklagte Bundesrepublik Deutschland deren Wiedereinführung und Verlängerung nicht hinreichend begründet habe. Er sei in der Vergangenheit bereits mehrfach Identitätsfeststellungen an der Grenze unterzogen worden und rechne auch in Zukunft damit, weil er aus beruflichen Gründen häufig nach Luxemburg reise. 

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Kastration zweier Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“

Pressemitteilung Nr. 5/2026
Die von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach angeordnete chirurgische Kastration zweier Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“ ist rechtmäßig, weil hier ein Fall der Qualzucht wegen des Fehlens funktionsfähiger Tasthaare vorliegt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.

Die Antragstellerin betreibt eine Hobby-Zucht mit Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“. Sie wendet sich mit ihrem Eilrechtsschutzantrag gegen die für sofort vollziehbar erklärte tierschutzrechtliche Anordnung der chirurgischen Kastration von zwei dieser Katzen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Anordnung sei zu Recht ergangen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz Nr. 6/2026). Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück. Zur Begründung führte es aus:

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Neue Allianz von Justiz und Wissenschaft:

OLG Koblenz und Universität Trier bündeln ihre Kräfte
Das Oberlandesgericht Koblenz und die Universität Trier – Fachbereich Rechtswissenschaft – haben am 14. April 2026 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Rechtswissenschaft systematisch auszubauen und den Austausch zwischen Theorie und Praxis nachhaltig zu stärken.

Die Vereinbarung sieht eine engere Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen vor. Vorgesehen ist unter anderem die Durchführung gemeinsamer Vortrags- und Fachveranstaltungen, die Kooperation und wechselseitige Unterstützung im Bereich der Fortbildung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung. Studierende sollen tiefere Einblick in die gerichtliche Praxis durch Praktika erhalten und Richterinnen und Richter sich verstärkt in die universitäre Lehre einbringen.

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Klage der Betreiberin eines Gnadenhofes erfolglos

Klage der Betreiberin eines Gnadenhofes gegen tierschutzrechtliche Anordnung erfolglos
Pressemitteilung Nr. 9/2026

Die Klägerin betrieb einen Gnadenhof, auf dem sie 61 Hunde verschiedener Rassen hielt. Das Veterinäramt des beklagten Landkreises Ahrweiler hatte die Hunde im Oktober 2023 bei einer Vor-Ort-Kontrolle in einem zum Teil sehr schlechten Pflegezustand vorgefunden und gravierende tierschutzrechtliche Mängel festgestellt. Daraufhin gab der Beklagte der Klägerin auf, ihren Hundebestand zu reduzieren und gestattete ihr nur noch, gleichzeitig maximal fünf Hunde zu halten.

Der hiergegen zunächst erhobene Eilantrag der Klägerin blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erfolglos (s. Pressemitteilung des Gerichts Nr. 6/2024). Im Nachgang zum Eilverfahren vollzog der Beklagte die angeordnete Bestandsreduzierung und nahm der Klägerin 47 Hunde weg.

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Beitragserhebung der Landespflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig

Pressemitteilung Nr. 8/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Heranziehung zu einem Mitgliedsbeitrag zur Landespflegekammer Rheinland-Pfalz für das Jahr 2025 stattgegeben.

Die Kläger, die allesamt Pflichtmitglieder der Beklagten sind, hatten gegen den jeweiligen Beitragsbescheid für das Jahr 2025 Widerspruch erhoben und die Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung geltend gemacht.

Die hiergegen nach Zurückweisung der Widersprüche gerichteten Klagen hatten Erfolg. Die Heranziehung der Kläger zu einem Beitrag für das Jahr 2025 sei der Höhe nach rechtswidrig, so die Koblenzer Richter.

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Verfahren zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister

Verfahren zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein durch Vergleich beendet
Pressemitteilung Nr. 7/2026
In dem Verfahren zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein betreffend die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Erörterung und Beschlussfassung über zentrale Verkehrsmaßnahmen in Oberlahnstein auf die Tagesordnung einer Sitzung des Stadtrates haben die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz am 24. Februar 2026 einen Vergleich unter Widerrufsvorbehalt bis zum 27. Februar 2026 geschlossen.

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Eilantrag gegen tierschutzrechtliche Anordnung zur Kastration sog. Nacktkatzen

Eilantrag gegen tierschutzrechtliche Anordnung zur Kastration sog. Nacktkatzen der Rasse „Canadian Sphynx“ abgelehnt
Pressemitteilung Nr. 6/2026
Die Antragstellerin ist Züchterin von Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“. Sie wendet sich mit ihrem Eilantrag gegen die mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehene tierschutzrechtliche Verfügung, mit welcher die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach die chirurgische Kastration zweier Tiere angeordnet hat. Ihr Eilantrag blieb ohne Erfolg.

Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung überwiege die Interessen der Antragstellerin an der aufschiebenden Wirkung ihres gegen die Verfügung erhobenen Widerspruchs. Denn der Bescheid erweise sich als offensichtlich rechtmäßig, so die Koblenzer Richter.

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Erfolgreiche Klage gegen U2-Elternbeitrag für Besuch einer Kindertagesstätte

Pressemitteilung Nr. 5/2026
Die Erhebung eines Elternbeitrags für den Besuch einer Kindertagesstätte eines unter zweijährigen Kindes durch die Kreisverwaltung des beklagten Landkreises Bad Kreuznach ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Kläger sind Eltern eines zum maßgeblichen Zeitpunkt einjährigen Kindes, das eine Kindertagesstätte in Trägerschaft einer kreisangehörigen Ortsgemeinde besuchte. Auf Grundlage eines von den Eltern ausgefüllten Formulars setzte der Beklagte den Elternbeitrag auf monatlich 500 € fest. Er wies darauf hin, dass der festgesetzte Beitrag an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zu entrichten sei.

Der hiergegen von den Klägern erhobene Widerspruch, mit welchem sie die Höhe des Elternbeitrags beanstandeten, blieb erfolglos. Ihre anschließend erhobene Klage hatte indes Erfolg. 

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Festnahme im Mordfall „Amy Lopez“

Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 24.02.2026 – 2101 Js 14178/96 (vormals 2131 UJs 26352/94) –
Der 81-jährige Beschuldigte, dem zur Last gelegt wird, am 26.09.1994 in Koblenz die 24-jährige amerikanische Touristin Amy Lopez ermordet zu haben, befindet sich wegen des dringenden Tatverdachts eines heimtückischen und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs begangenen Mordes zwischenzeitlich in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz. Ihm wird zur Last gelegt, seinerzeit die unterhalb der Festung Ehrenbreitstein zufällig mit ihm zusammengetroffene arg- und wehrlose junge Frau aus einer sexuellen Motivlage heraus vorsätzlich getötet zu haben.

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AfD darf Gemeindehaus nicht für Wahlkampfveranstaltung nutzen

Pressemitteilung Nr. 4/2026
Die Stadt Meisenheim durfte dem AfD Kreisverband Bad Kreuznach die Nutzung des „Großen Saals“ ihres Gemeindehauses für eine Wahlkampfveranstaltung am 27. Februar 2026 verweigern. Das Gemeindehaus steht im gemeinsamen Eigentum der Stadt und der Evangelischen Johanniter-Gemeinde Meisenheim, wobei der „Große Saal“ Sondereigentum der Stadt ist. Die Stadt hatte zunächst einen entsprechenden Mietvertrag mit dem AfD Kreisverband geschlossen, diesen im Nachgang jedoch unter Verweis auf die Verweigerung der insoweit erforderlichen Zustimmung der Evangelischen Johanniter-Gemeinde wieder gekündigt. Hiergegen suchte der AfD Kreisverband um Eilrechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht Koblenz nach und begehrte Zugang zum „Großen Saal“ des Gemeindehauses für die Durchführung seiner Parteiveranstaltung.

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Kommunalwahl 2024 in Bad Kreuznach bestätigt

Pressemitteilung Nr. 3/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage gegen die am 9. Juni 2024 durchgeführten Wahlen zum Kreistag des Landkreises Bad Kreuznach, zum Stadtrat Bad Kreuznach sowie zum Ortsbeirat Bosenheim abgewiesen.

Im Vorfeld der Wahl warb der Stadtverband der FDP für die Wahl zum Kreistag u. a. mit Wahlplakaten, auf denen auch der Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach abgebildet und genannt wurde. Außerdem wurde der Oberbürgermeister in einer von der FDP für die Wahl zum Stadtrat veröffentlichten Anzeige und einer Broschüre abgebildet. Zudem ließ die FDP vier Radiowerbespots senden, in denen der Oberbürgermeister unterschiedliche Texte verlas. Deren Ausstrahlung wurde eingestellt, nachdem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Verbreitung zweier dieser Werbespots untersagt hatte.

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Konkurrentenklage gegen Zuwendungen an Heilig Geist Krankenhaus in Boppard

Konkurrentenklage gegen Zuwendungen an Heilig Geist Krankenhaus in Boppard unzulässig
Pressemitteilung Nr. 2/2026

Die als Beigeladene am Verfahren beteiligte Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH betreibt in Boppard das Heilig Geist Krankenhaus, das nach dem Landeskrankenhausplan 2019 - 2025 als Krankenhaus der Regelversorgung ausgewiesen ist. Wegen des defizitären Betriebs des Krankenhauses beabsichtigte die Beigeladene, es zu schließen. Daraufhin beauftragte der beklagte Rhein-Hunsrück-Kreis die Beigeladene mit Betrauungsakt vom 2. Oktober 2024 für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2025, am Standort Boppard insbesondere die medizinische Versorgung und Notfalldienste weiter anzubieten. Im Gegenzug sagte der Beklagte zu, in diesem Rahmen erwirtschaftete Defizite bis zu einer Höhe von 2,025 Mio. € für die Dauer der Betrauung auszugleichen.

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Flughafen Hahn - Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle ....

Flughafen Hahn - Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle gegen Verantwortliche von am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften, Strafbefehle sind rechtskräftig
3. Folgemitteilung – 2050 Js 25699/20 –
In dem Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche von sechs am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im August 2025 abgeschlossen und bei dem zuständigen Amtsgericht Mainz beantragt, gegen drei Angeschuldigte einen Strafbefehl zu erlassen. Die drei Strafbefehle sind zwischenzeitlich rechtskräftig.  

Den drei Verurteilten wird darin zur Last gelegt, aufgrund gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber einer der am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften in der Zeit von Ende 2017 bis zu den Insolvenzanträgen im Oktober 2021 verletzt, der Gesellschaft Vermögensschäden zugefügt und dadurch den Tatbestand der Untreue gem. § 266 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht zu haben.

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Erfolgloser Eilantrag gegen Baugenehmigung für Bauprojekt „Maiblick Living“ in K

Pressemitteilung Nr. 1/2026
Der Eilrechtsschutzantrag eines privaten Grundstückseigentümers gegen die Baugenehmigung für das Koblenzer Bauprojekt „Maiblick Living“ bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Beigeladene beabsichtigt, zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 21 Wohneinheiten nebst zweigeschossiger Tiefgarage in Koblenz zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Oberer Moselweißer Hang“. Die Stadt Koblenz genehmigte das Vorhaben. Ein Grundstückseigentümer erhob gegen die Baugenehmigung Widerspruch und beantragte zusätzlich beim Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Er berief sich darauf, das Vorhaben verstoße gegen nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans sowie das Rücksichtnahmegebot.

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Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Puderbach bestätigt

Pressemitteilung Nr. 1/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage gegen die im April 2025 durchgeführte Bürgermeisterwahl der Verbandsgemeinde Puderbach abgewiesen.

Im Vorfeld der Wahl sowie der anschließenden Stichwahl kam es zu verschiedenen medialen Veröffentlichungen. Im nicht-amtlichen Teil des Mitteilungsblatts der Verbandsgemeinde Puderbach wurde durch die Freie Wählergemeinschaft Verbandsgemeinde Puderbach e. V. mehrmals ein Inserat veröffentlicht, in dem für die Wahl des später erfolgreichen Bewerbers geworben wurde und unter dem die Namen und Funktionen zahlreicher Mitglieder der Wählergemeinschaft aufgelistet waren. Darüber hinaus rief der später gewählte Kandidat unter zwei von ihm auf Facebook und Instagram geposteten Bildern, welche ihn gemeinsam mit dem Landrat und dem 1. Kreisbeigeordneten des Landkreises Neuwied zeigten, dazu auf, ihn zu wählen. Der 1. Kreisbeigeordnete des Landkreises Neuwied teilte zudem am Tag der Stichwahl zwei Beiträge des später gewählten Bewerbers auf Facebook. Nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhob der Kläger unter Geltendmachung einer Verletzung des Grundsatzes der freien Wahl zunächst Einspruch und im Anschluss an den zurückweisenden Einspruchsbescheid der Kreisverwaltung Neuwied Klage gegen die Wahl.

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Erhöhte Hundesteuersätze für Zweit- und Dritthunde rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 28/2025
Die Kläger sind Halter von zwei bzw. drei Hunden in einer Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Zell (Mosel). Von der für die Ortsgemeinde handelnden Verbandsgemeindeverwaltung wurden sie auf Grundlage der Hundesteuersatzung sowie den entsprechenden Festsetzungen in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde zu Hundesteuer für das Jahr 2024 herangezogen. 

In den Satzungen hat die Ortsgemeinde für den ersten Hund einen Betrag von 50,-- € vorgesehen; für Zweithunde beträgt die jährliche Steuer 400,-- € und für jeden weiteren Hund 600,-- €. Für das Vorjahr sahen die Satzungsregelungen für Zweithunde noch einen Steuersatz in Höhe von 120,-- € und für weitere Hunde in Höhe von 350,-- € vor.

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Erfolgreicher Eilantrag gegen Einbahnstraßenregelung in Kaifenheim

Pressemitteilung Nr. 27/2025
Die Einrichtung einer probeweisen Einbahnstraßenregelung für die Ortsdurchfahrt in Kaifenheim, welche die A 48 mit dem Moseltal verbindet, ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und ordnete die aufschiebende Wirkung des hiergegen gerichteten Widerspruchs eines Anwohners sowie die Wiederherstellung der vorherigen Verkehrslage an.

Die – seit Anfang Oktober 2025 umgesetzte – verkehrsrechtliche Verfügung der Verbandsgemeinde Kaisersesch sieht für die Dauer einer einjährigen Testphase für die Ortsdurchfahrt eine Einbahnstraßenregelung sowie – für den Verkehr aus der Gegenrichtung – die Einrichtung einer Umleitungsstrecke vor, die durch ein Wohngebiet führt. 

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Kommunaler Finanzausgleich verfassungsgemäß:

Klagen zweier Ahr-Gemeinden abgewiesen
Pressemitteilung Nr. 26/2025
Die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich im Landesfinanzausgleichsgesetz sowie die Regelungen im Haushaltsgesetz 2023/2024 mit den Haushaltsansätzen 2023/2024 sind verfassungskonforme Rechtsgrundlagen für die Festsetzungen der Zuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an die kommunalen Gebietskörperschaften im Jahr 2023. Die auf dieser Grundlage erlassenen Zuweisungsbescheide sind rechtmäßig. Dies ergibt sich aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz.


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