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Erfolgreicher Eilantrag gegen Einbahnstraßenregelung in Kaifenheim

Pressemitteilung Nr. 27/2025
Die Einrichtung einer probeweisen Einbahnstraßenregelung für die Ortsdurchfahrt in Kaifenheim, welche die A 48 mit dem Moseltal verbindet, ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und ordnete die aufschiebende Wirkung des hiergegen gerichteten Widerspruchs eines Anwohners sowie die Wiederherstellung der vorherigen Verkehrslage an.

Die – seit Anfang Oktober 2025 umgesetzte – verkehrsrechtliche Verfügung der Verbandsgemeinde Kaisersesch sieht für die Dauer einer einjährigen Testphase für die Ortsdurchfahrt eine Einbahnstraßenregelung sowie – für den Verkehr aus der Gegenrichtung – die Einrichtung einer Umleitungsstrecke vor, die durch ein Wohngebiet führt. 

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Kommunaler Finanzausgleich verfassungsgemäß:

Klagen zweier Ahr-Gemeinden abgewiesen
Pressemitteilung Nr. 26/2025
Die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich im Landesfinanzausgleichsgesetz sowie die Regelungen im Haushaltsgesetz 2023/2024 mit den Haushaltsansätzen 2023/2024 sind verfassungskonforme Rechtsgrundlagen für die Festsetzungen der Zuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an die kommunalen Gebietskörperschaften im Jahr 2023. Die auf dieser Grundlage erlassenen Zuweisungsbescheide sind rechtmäßig. Dies ergibt sich aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz.

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Eilantrag gegen die beabsichtigte Ernennung des Wahlsiegers

Eilantrag gegen die beabsichtigte Ernennung des Wahlsiegers der Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Puderbach bleibt erfolglos
Pressemitteilung Nr. 25/2025
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen Eilantrag abgelehnt, der gegen die beabsichtigte beamtenrechtliche Ernennung des erfolgreichen Bewerbers um das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Puderbach unter Berufung in ein Beamtenverhältnis als Kommunaler Wahlbeamter auf Zeit gerichtet ist.

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Derzeit keine gewerblichen E-Scooter-Touren in Bad Dürkheimer Weinbergen

Pressemitteilung Nr. 23/2025
Der Veranstalter von E-Scooter-Touren durch die Weinberge muss die von der Stadt Bad Dürkheim verfügte und für sofort vollziehbar erklärte Untersagung dieser Touren auf den Feldwegen im Gemeindegebiet befolgen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.Ein Unternehmer aus Bad Dürkheim, der bereits seit Längerem Lama-Wanderungen anbietet, erweiterte sein Gewerbe im September 2024 um geführte Touren mit E-Scootern durch die Weinberge. Die Stadt Bad Dürkheim untersagte diese Touren mit Bescheid vom 9. Juli 2025 auf allen Feld- und Waldwegen, die durch das Verkehrszeichen 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ gekennzeichnet sind.

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Strom- und Schifffahrtsrechtliche Genehmigung für Unterwasserkraftwerke

Pressemitteilung Nr. 24/2025
Das öffentliche Interesse an dem Ausbau erneuerbarer Energien rechtfertigt die Zulassung von Wasserkraftanlagen am Rhein, wenn die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht erheblich beeinträchtigt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Kläger beantragte im Januar 2024 eine strom- und schifffahrtsrechtliche Genehmigung zur Nutzung des Rheins für die Errichtung von 55 Unterwasserkraftwerken zur Stromerzeugung. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein lehnte die Genehmigung ab, weil das Vorhaben die Sicherheit und Leichtigkeit des Schifffahrtsverkehrs beeinträchtige. Dagegen erhob der Kläger zunächst Widerspruch und in der Folge Klage.

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Apollofalter:

Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse für Klagen gegen Hubschrauber- und Drohnenspritzungen im Jahr 2024
Pressemitteilung Nr. 23/2025
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klagen von zwei anerkannten Umweltvereinigungen gegen durch Zeitablauf erledigte Genehmigungen für Hubschrauber- und Drohnenspritzungen im Steillagenweinbau an der Mosel als unzulässig abgewiesen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte im Frühjahr 2024 für die Spritzsaison 2024 bis zum 30. September 2024 befristete Genehmigungen für Hubschrauber- und Drohnenspritzungen im Steillagenweinbau an der Mosel erlassen. Dagegen erhoben die Klägerinnen im Dezember 2024 Klage, mit der sie die Feststellung der Rechtswidrigkeit der inzwischen abgelaufenen Genehmigungen begehrten. Zur Begründung führten sie im Wesentlichen an, der schlechte Erhaltungszustand des Mosel-Apollofalters sei auch auf die Luftanwendung von Fungiziden zurückzuführen.

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Eilantrag gegen Widerruf einer Erlaubnis für Reitbetrieb

Eilantrag gegen Widerruf einer Erlaubnis für Reitbetrieb nach Verurteilung wegen Tierquälerei bleibt ohne Erfolg
Pressemitteilung Nr. 22/2025
Der Eilrechtsschutzantrag des Betreibers einer Reitanlage gegen den Widerruf seiner Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Unterhaltung eines Reitbetriebes bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Der Antragsteller betreibt seit mehreren Jahren auf Grundlage einer entsprechenden tierschutzrechtlichen Erlaubnis einen Reitbetrieb in der Vulkaneifel. Nach mehreren Meldungen Dritter beim Veterinäramt des Landkreises über gewaltsame Trainingsmethoden des Antragstellers – insbesondere das Einschlagen auf die Pferde und das Anwenden der Hyperflexion bzw. Rollkur – samt Vorlage von Bild- und Videomaterial stellte die zuständige Amtstierärztin fest, dass es sich dabei um tierschutzwidrige Methoden handele.

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Spielstraße in Trier darf bleiben

Pressemitteilung Nr. 21/2025
Die Klage zweier Anwohner gegen die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (sogenannte Spielstraße) in der Januarius-Zick-Straße in Trier bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Die Januarius-Zick-Straße ist eine U-förmige Straße mit mehreren Seitenarmen, die an beiden Enden in die Straße Am Trimmelter Hof einmündet. Im November 2020 ordnete die Stadt Trier für einen dieser Seitenarme, einer Stichstraße mit Wendemöglichkeit, die Anbringung von Verkehrszeichen zur Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs an, die im Juni 2021 erfolgte. Nachdem sich zwei Anwohner, deren Eckgrundstück an die betroffene Stichstraße angrenzt, hiergegen zunächst erfolglos mit Widerspruch zur Wehr gesetzt hatten, erhoben sie Klage beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die verkehrsrechtliche Anordnung aufzuheben. Zur Begründung führten sie unter anderem an, es sei mit erheblichen Lärmbelästigungen von spielenden Kindern zu rechnen, was den nachbarlichen Wohnfrieden störe und ihre Gesundheit beeinträchtige.

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Agrarförderung: Keine anlasslose Pflicht zum Nachweis der Nutzungsberechtigung

Pressemitteilung Nr. 22/2025
Im Rahmen des Förderprogramms Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft – EULLa – (Programmteil „Vertragsnaturschutz Acker“) dürfen Nachweise über die Berechtigung der Nutzung bei tatsächlich bewirtschafteten Flächen nur in Zweifelsfällen angefordert werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Landkreis Mayen-Koblenz bewilligte dem Kläger auf Antrag für das Jahr 2022 Fördermittel aus dem genannten Programm. Dabei sperrte er die Auszahlung für Flächen, für die der Kläger trotz Aufforderung keine Nutzungsberechtigung nachgewiesen hatte. Einige dieser Flächen stehen im Eigentum der Ortsgemeinde Weitersburg. Für diese Parzellen mit dem Kläger bestehende Pachtverträge hatte die Ortsgemeinde bereits im Jahr 2010 gekündigt. Gegen die Versagung der Fördermittel erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, zu deren Begründung er vortrug, aus den einschlägigen Vorschriften ergebe sich keine Pflicht, die Nutzungsberechtigung für bewirtschaftete Parzellen schriftlich nachzuweisen.

 

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„Operation Chargeback“

18 Festnahmen bei international koordiniertem Vorgehen gegen mutmaßliche Betrugs- und Geldwäschenetzwerke – Verdacht des systematischen Missbrauchs von Zahlungsdienstleistern
PRESSEMITTEILUNG der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, des Bundeskriminalamts, der Financial Intelligence Unit und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Bundeskriminalamt (BKA) sind am 04.11.2025 in Deutschland, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den Vereinigten Staaten und Zypern gegen drei weltweit agierende Betrugs- und Geldwäschenetzwerke vorgegangen. Dabei wurden mehr als 60 Objekte durchsucht und insgesamt 18 Haftbefehle im In- und Ausland vollstreckt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kreditkartendaten von rund 4,3 Millionen Karteninhaberinnen und -inhabern aus 193 Ländern missbräuchlich verwendet zu haben.

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Erfolgloser Eilantrag gegen die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern

Erfolgloser Eilantrag gegen die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Koblenz
 Pressemitteilung Nr. 21/2025
Ein privater Grundstückseigentümer scheiterte mit seinem beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellten Eilantrag gegen die Baugenehmigung für das Bauprojekt „Maiblick Living“.

Die Beigeladene beabsichtigt, zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 21 Wohneinheiten nebst zweigeschossiger Tiefgarage in Koblenz zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Oberer Moselweißer Hang“. Die Stadt Koblenz genehmigte das Vorhaben. Bereits zuvor hatte sie im Rahmen von Bauvorbescheiden eine Befreiungsentscheidung betreffend die Form des Daches als Satteldach, die Vollgeschosse sowie die Baugrenzen wegen der geplanten Balkone getroffen. Ein Grundstückseigentümer erhob gegen die Baugenehmigung Widerspruch und beantragte zusätzlich beim Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Er berief sich darauf, das Vorhaben verstoße gegen nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans sowie das Rücksichtnahmegebot.

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Petition zu Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen Landrat Pföhler

Petition zu Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen Landrat Pföhler ordnungsgemäß behandelt
Pressemitteilung Nr. 20/2025
Das Ministerium der Justiz des beklagten Landes Rheinland-Pfalz hat eine Petition bezüglich der im Hinblick auf die Ahrtalflutkatastrophe geführten Ermittlungsverfahren u.a. gegen den ehemaligen Landrat Pföhler ordnungsgemäß behandelt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz bestätigte.

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Verfahrenskomplex Ahrflut

  27.10.2025     |     Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigt Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz

Mit Verfügungen vom 17.04.2024 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz den von ihr geführten Ermittlungskomplex wegen möglicher strafrechtlich relevanter Versäumnisse bei der Bewältigung der Ahrflut am 14./15.07.2021 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz nunmehr mit Verfügungen vom 15.10.2025 zurückgewiesen. Hierfür waren zusammengefasst folgende Gründe maßgeblich:

I.  Vorrangige Fragestellungen

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz sind vorrangig auf die Beantwortung folgender Fragestellungen gerichtet gewesen:

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Altgesellen dürfen väterlichen Handwerksbetrieb übernehmen

Pressemitteilung Nr. 19/2025
In zwei selbstständigen, aber inhaltlich sehr ähnlichen Verfahren hat die Handwerkskammer Koblenz zu Unrecht die Erteilung von Ausübungsberechtigungen für zulassungspflichtige Handwerke abgelehnt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. 

Die Kläger arbeiteten jeweils seit 2004 in den väterlichen Familienbetrieben, einem Maler- und Lackiererbetrieb und einem Steinmetz- und Steinbildhauerbetrieb, als Gesellen. Nach einigen Jahren übernahmen diese in enger Zusammenarbeit mit ihren Vätern auch die Arbeiten eines leitenden Angestellten. 

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Kein zweiter Radweg für die neue Moselbrücke in Schweich

Die Klage der Stadt Schweich, der Ortsgemeinde Longuich und der Verbandsgemeinde Schweich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Ersatzneubau der Moselbrücke Schweich bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die im Jahr 1950 erbaute Moselbrücke Schweich bildet als Teil der Landesstraße L 141 die verkehrliche Verbindung zwischen der Stadt Schweich und der Ortsgemeinde Longuich und verfügt bislang nicht über einen ausgewiesenen Radweg. Aufgrund der durch jahrzehntelange Chlorid-Belastung hervorgerufenen Substanzschäden sowie einer für die Flussschifffahrt teilweise nicht mehr ausreichenden Durchfahrtshöhe und Bogengröße soll die vorhandene Brücke durch einen Neubau ersetzt werden. Der durch den Landesbetrieb Mobilität mit Planfeststellungsbeschluss vom 2. September 2024 genehmigte Neubau sieht dabei auf der unterstromigen Brückenseite einen in beide Richtungen verlaufenden Rad- und Gehweg mit einer Breite von 3,75 m vor.

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Rückforderung von Zulagen für Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr in Mali...

Rückforderung von Zulagen für Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr in Mali rechtswidrig
 Pressemitteilung Nr. 20/2025
Die Kläger stehen als Soldaten im Dienst der beklagten Bundesrepublik Deutschland. Sie befanden sich zwischen 2018 und 2019 jeweils für die Dauer rund eines halben Jahres im Auslandseinsatz in Mali. Zu ihren Aufgaben gehörte es, bestimmte in Camps einfahrende Fahrzeuge auf Sprengstoff zu kontrollieren. Hierfür erhielten die Kläger von der Beklagten Zulagen für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler in Höhe von insgesamt jeweils mehr als 20.000,- €. 

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Klage gegen wiederkehrende Ausbaubeiträge in Bendorf erfolglos

Pressemitteilung Nr. 19/2025
Der Stadt Bendorf ist bei der zur Abrechnung wiederkehrender Ausbaubeiträge gebildeten größten Abrechnungseinheit 7 kein Fehler unterlaufen, sodass die Heranziehung der dortigen Grundstückseigentümer zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen rechtmäßig ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Stadtrat der Stadt Bendorf beschloss am 1. September 2020 die Ausbaubeitragssatzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen, welche die Unterteilung des Stadtgebiets in sieben Abrechnungseinheiten vorsieht. Die größte Abrechnungseinheit 7, in deren Bereich das Grundstück der Kläger liegt, umfasst die Gebiete Bendorf Zentrum, Sayn und Mülhofen. Für diese Abrechnungseinheit legte der Stadtrat einen Gemeindeanteil von 20 % fest.

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Eilantrag gegen Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell bleibt ohne Erfolg

Pressemitteilung Nr. 17/2025
Der Eilrechtsschutzantrag einer Privatperson gegen die Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der in der Verbandsgemeinde Zell wohnhafte Antragsteller beantragte Anfang Juni beim Verwaltungsgericht Koblenz, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festzustellen, dass bei der vorgesehenen Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell zum 30. Juni 2025 keine ausreichende Notfallversorgung für ihn mehr bestehe. Mit Beschluss vom 26. Juni 2025 lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag ab (vgl. Pressemitteilung Nr. 17/2025 des Verwaltungsgerichts Koblenz). Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde des Antragstellers wies das Oberverwaltungsgericht zurück. Zur Begründung führte es aus:

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Kein Recht zur Sperrung eines auf den eigenen Grundstücken verlaufenden Gehwegs

Pressemitteilung Nr. 18/2025
Der Eigentümer mehrerer Grundstücke, über welche ein zu einer öffentlichen Straße gehörender Gehweg führt, ist nicht dazu berechtigt, den Gehweg abzusperren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger hatte bereits im Jahr 2021 entlang seiner Grundstücksgrenze einen Zaun errichtet, sodass nur ein schmaler Streifen des Gehwegs frei blieb. Seine gegen die daraufhin von der beklagten Stadt angeordnete Beseitigung des Zauns gerichtete erste Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erfolglos. Die Gerichte hielten die Sperrung für unzulässig. Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht aus, die Nutzung des Gehwegs sei jahrzehntelang geduldet worden.

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Landwirt muss keine IHK-Beiträge für Solaranlagen zahlen

Pressemitteilung Nr. 15/2025
Ein Landwirt aus der Eifel hätte für die Photovoltaikanlagen auf den Dächern seiner Betriebsgebäude nicht zu Mitgliedsbeiträgen zur Industrie- und Handelskammer herangezogen werden dürfen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Der Kläger ist Landwirt und Mitglied der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Er betreibt zusätzlich zur Landwirtschaft auf den Dächern seiner landwirtschaftlich genutzten Gebäude mehrere Photovoltaikanlagen. Den so erzeugten Strom speist er in das öffentliche Stromnetz ein. Seine Klage gegen die Erhebung von Beiträgen durch die Industrie- und Handelskammer blieb erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht in Trier ohne Erfolg.


122 Artikel (7 Seiten, 20 Artikel pro Seite)

Der Neuwied Kalender 2026 & das Beiheft


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