Beitragserhebung der Landespflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig
Pressemitteilung Nr. 8/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Heranziehung zu einem Mitgliedsbeitrag zur Landespflegekammer Rheinland-Pfalz für das Jahr 2025 stattgegeben.
Die Kläger, die allesamt Pflichtmitglieder der Beklagten sind, hatten gegen den jeweiligen Beitragsbescheid für das Jahr 2025 Widerspruch erhoben und die Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung geltend gemacht.
Die hiergegen nach Zurückweisung der Widersprüche gerichteten Klagen hatten Erfolg. Die Heranziehung der Kläger zu einem Beitrag für das Jahr 2025 sei der Höhe nach rechtswidrig, so die Koblenzer Richter.
