Konkurrentenklage gegen Zuwendungen an Heilig Geist Krankenhaus in Boppard
Konkurrentenklage gegen Zuwendungen an Heilig Geist Krankenhaus in Boppard unzulässig
Pressemitteilung Nr. 2/2026
Die als Beigeladene am Verfahren beteiligte Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH betreibt in Boppard das Heilig Geist Krankenhaus, das nach dem Landeskrankenhausplan 2019 - 2025 als Krankenhaus der Regelversorgung ausgewiesen ist. Wegen des defizitären Betriebs des Krankenhauses beabsichtigte die Beigeladene, es zu schließen. Daraufhin beauftragte der beklagte Rhein-Hunsrück-Kreis die Beigeladene mit Betrauungsakt vom 2. Oktober 2024 für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2025, am Standort Boppard insbesondere die medizinische Versorgung und Notfalldienste weiter anzubieten. Im Gegenzug sagte der Beklagte zu, in diesem Rahmen erwirtschaftete Defizite bis zu einer Höhe von 2,025 Mio. € für die Dauer der Betrauung auszugleichen.

