Getrennte Hauptwohnsitze von Eheleuten sind separat rundfunkbeitragspflichtig
Pressemitteilung Nr. 15/2026
Die Klägerin ist verheiratet und bewohnt gemeinsam mit ihrem Ehemann zwei Häuser in unterschiedlichen Gemeinden zu gleichen Teilen. Die Eheleute sind jeweils unter der Adresse eines der Häuser mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet; über einen gemeinsamen Hauptwohnsitz verfügen sie nicht. Auch einen Nebenwohnsitz haben sie nicht angemeldet. Für das Haus, an dem der Ehemann der Klägerin seinen Hauptwohnsitz unterhält, zahlt er den Rundfunkbeitrag.
Der Südwestrundfunk erhielt durch eine Mitteilung der Einwohnermeldebehörde Kenntnis von dem Hauptwohnsitz der Klägerin, wobei es sich um das Ferienhaus der Eheleute handelt. Er meldete diese Wohnung daraufhin auf den Namen der Klägerin an und forderte von ihr die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Nachdem Zahlungen ausblieben, setzte er die rückständigen Rundfunkbeiträge mit insgesamt zwei Festsetzungsbescheiden fest.

