Verkehrsverbund muss der Presse Auskunft erteilen
Die Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (VRM) muss einem Journalisten der Siegener Zeitung die von ihm begehrte Auskunft zu ihren Finanzen erteilen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.
Am 18. Februar 2025 gab die VRM (im Folgenden: Antragsgegnerin) eine Pressemitteilung heraus, in der sie mitteilte, das Westerwälder Krimifestival 2025 mit einer Spende in Höhe von 10.000 Euro zu unterstützen. Unter Bezugnahme auf diese Pressemitteilung stellte der Antragsteller, ein Journalist der Siegener Zeitung, der Antragsgegnerin Fragen unter anderem zur Höhe von deren aktuellem Etat, seiner Finanzierung und dem darin enthaltenen Ansatz für Spenden, Sponsoring und vergleichbare Ausgaben.

