Rückforderung von Zulagen für Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr in Mali...
Rückforderung von Zulagen für Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr in Mali rechtswidrig
Pressemitteilung Nr. 20/2025
Die Kläger stehen als Soldaten im Dienst der beklagten Bundesrepublik Deutschland. Sie befanden sich zwischen 2018 und 2019 jeweils für die Dauer rund eines halben Jahres im Auslandseinsatz in Mali. Zu ihren Aufgaben gehörte es, bestimmte in Camps einfahrende Fahrzeuge auf Sprengstoff zu kontrollieren. Hierfür erhielten die Kläger von der Beklagten Zulagen für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler in Höhe von insgesamt jeweils mehr als 20.000,- €.


