Apollofalter: Eilantrag gegen Hubschrauberspritzungen an der Mosel erfolglos
Pressemitteilung Nr. 13/2025
In Mosel-Steillagen dürfen vorerst weiterhin Fungizide per Hubschrauber gespritzt werden. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz in einem Eilverfahren.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte im April 2025 eine für sofort vollziehbar erklärte, auf die Vegetationsperiode 2025 befristete Genehmigung für Hubschrauberspritzungen im Steillagenweinbau an der Mosel erlassen.
Hiergegen erhob die Antragstellerin, eine anerkannte Umweltvereinigung, Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag. Zu dessen Begründung führte sie im Wesentlichen an, die Hubschrauberspritzungen seien ursächlich für den Rückgang des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters.
