Die Beitragsberechnungsmethode der IHK Koblenz ist rechtens
Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer Koblenz ist rechtens
Pressemitteilung Nr. 9/2025
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) gegen IHK-Beiträge, die unter Verwendung eines Risikokalkulationsmodells ermittelt worden sind, abgewiesen.Nachdem das Mitglied für 2019 vorläufig zu einem Beitrag von 68,54 € veranlagt worden war, zog die IHK das Mitglied für dieses Jahr mit Bescheid vom 18. März 2022 zu einem weiteren Beitrag von 62,96 € und für 2022 vorläufig 203,33 € heran. Hiergegen erhob das Mitglied Widerspruch und machte geltend, die IHK betreibe eine unzulässige Vermögensbildung. Die IHK wies den Widerspruch mit der Erwägung zurück, sie habe ihre Rücklagen in einer mehrjährigen Phase der Beitragsentlastung abgebaut.
