Arbeitgeber muss Kosten für Abschiebung zahlen
Pressemitteilung Nr. 7/2024
Ein Bauunternehmer muss die Kosten für die Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen zahlen, der auf einer Baustelle des Bauunternehmers gearbeitet hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger betreibt ein Baugewerbe und hatte einen albanischen Staatsangehörigen beschäftigt, obwohl dieser keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besaß. Der Albaner wurde im März 2023 im Rahmen einer Kontrolle durch den Zoll auf einer Baustelle des Klägers im Landkreis Bad Kreuznach angetroffen. In der Folgezeit wurde er zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen, bis er am 18. April 2023 nach Albanien abgeschoben wurde. Es entstanden Abschiebungskosten in Höhe von 5.849,01 €. Der Landkreis Bad Kreuznach verlangte mittels Bescheid von dem Kläger als Arbeitgeber die Erstattung dieser Kosten. Damit war der Kläger nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.