Klage des Eigentümers einer Privatstraße in Zweibrücken bleibt erfolglos
Pressemitteilung Nr. 12/2025
Die Klage des Eigentümers einer Privatstraße in Zweibrücken auf Feststellung, dass es sich bei der Verkehrsfläche nicht um einen tatsächlich-öffentlichen Weg handelt, der von der Allgemeinheit genutzt werden kann, hat keinen Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Der Kläger ist Eigentümer eines Teilstücks der Straße „Bei den Fuchslöchern“ in Zweibrücken. Bei dem Teilstück handelt es sich um eine Sackgasse, die im Jahr 1989 von einem privaten Unternehmen errichtet wurde. Nach mehreren Eigentumswechseln erklärte der damalige Eigentümer im Jahr 2020 einen Eigentumsverzicht. Nachdem die Stadt Zweibrücken eine ihr angetragene Aneignung abgelehnt hatte, erfolgte diese zunächst durch eine weitere Privatperson, von der der Kläger das Grundstück erwarb.
