Eilantrag gegen Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell bleibt ohne Erfolg
Pressemitteilung Nr. 17/2025
Der Eilrechtsschutzantrag einer Privatperson gegen die Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der in der Verbandsgemeinde Zell wohnhafte Antragsteller beantragte Anfang Juni beim Verwaltungsgericht Koblenz, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festzustellen, dass bei der vorgesehenen Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell zum 30. Juni 2025 keine ausreichende Notfallversorgung für ihn mehr bestehe. Mit Beschluss vom 26. Juni 2025 lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag ab (vgl. Pressemitteilung Nr. 17/2025 des Verwaltungsgerichts Koblenz). Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde des Antragstellers wies das Oberverwaltungsgericht zurück. Zur Begründung führte es aus:
