Keine Wolfshinweisschilder durch Jagdpächter im Naturschutzgebiet
Pressemitteilung Nr. 12/2024
Ein Jagdpächter darf im Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“ keine Wolfshinweisschilder aufstellen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren, mit dem es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigte.Der Antragsteller ist Jagdpächter. Er brachte im Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“ mehrere Schildtafeln an mit dem Aufdruck „Wölfe suchen auch in diesem Gebiet nach Beute! Hunde an kurzer Leine führen und Kinder bitte beaufsichtigen! Der Jagdpächter“. Daraufhin gab ihm der Westerwaldkreis auf, sämtliche innerhalb des Naturschutzgebiets „Oberes Wiedtal“ angebrachten Schrifttafeln mit dem genannten Aufdruck innerhalb von zwei Wochen zu entfernen. Seinen dagegen gerichteten Eilrechtsschutzantrag lehnte das Verwaltungsgericht Koblenz mit der Begründung ab, die angefochtene naturschutzrechtliche Beseitigungsverfügung sei offensichtlich rechtmäßig.


