Flutkatastrophe an der Ahr – Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein
Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 15.04.2024
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 geführte Ermittlungsverfahren gegen den früheren Landrat des Landkreises Ahrweiler und den während der Katastrophe zuständigen Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) am 17.04.2024 gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Nach dem Ergebnis der außergewöhnlich umfangreichen Ermittlungen hat sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Eine strafgerichtliche Verurteilung ist nicht zu erreichen. Bei dieser Sachlage ist die Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen zur Einstellung des Verfahrens verpflichtet.