Klage gegen umfassendes Waffenverbot teilweise erfolgreich
Pressemitteilung Nr. 18/2024
Der Kläger wandte sich mit seiner Klage gegen das unbefristete Verbot, erlaubnisbedürftige und erlaubnisfreie Waffen nebst zugehöriger Munition zu besitzen und zu erwerben.
Im Jahr 2020 waren im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mehrere erlaubnispflichtige Waffen beim Kläger aufgefunden worden, ohne dass er über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt hätte. Eine der Waffen lag dabei im geladenen Zustand auf der Couch.
Nach Verurteilung des Klägers zu einer Geldstrafe und Einziehung seiner Waffen und Munition durch das zuständige Amtsgericht im Jahr 2021 erließ der beklagte Landkreis im Jahr 2023 den angefochtenen Bescheid. Der Kläger habe sich waffenrechtlich als unzuverlässig erwiesen. Man sei deshalb zu dem Erlass des Verbots verpflichtet.