Genehmigung zum Rückbau des Stauwehrs Euteneuen (Sieg) nicht vollziehbar
Pressemitteilung Nr. 1/2025
Der Plangenehmigungsbescheid zum Rückbau des Stauwehrs Euteneuen (Sieg) ist in einem Punkt rechtswidrig und darf daher vorerst nicht vollzogen werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Die Wehranlage ist seit 2015 nicht mehr in Betrieb. Für den Rückbau des Wehrs und die Umgestaltung des Flussbetts in ein sog. naturnahes asymmetrisches Raugerinne erteilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord im Dezember 2023 eine Plangenehmigung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde eine sog. UVP-Vorprüfung durchgeführt.