Entlassung eines Mitglieds des Technischen Hilfswerks rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 33/2023
Die Entlassung eines ehrenamtlichen Helfers des Technischen Hilfswerks (THW) ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger war seit rund 20 Jahren Mitglied des THW, zuletzt in der Funktion eines Schirrmeisters. Weil er außerdem seit mehreren Jahren Mitglied einer Band ist, die vom Innenministerium Rheinland-Pfalz als rechtsextremistisch eingestuft wird, entließ die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ihn mit Bescheid vom 20. September 2022 aus dem Dienstverhältnis.
