Lebendiges-Neuwied

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Motorrad zu Unrecht von Polizei sichergestellt

Pressemitteilung Nr. 8/2024

Die Polizei durfte ein Motorrad nach dem Anhalten des Fahrers bei einer Verkehrs­kontrolle aufgrund seines vorangegangenen Verhaltens, das von ihr als verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet wurde, nicht zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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Werbeanlage darf in Polch errichtet werden

Pressemitteilung Nr. 15/2024
Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Polch ist unwirksam. Sie kann der Errichtung einer Plakatanschlagtafel daher nicht entgegengehalten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin, ein Unternehmen der Werbebranche, beantragte bei dem Landkreis Mayen-Koblenz die Genehmigung für eine Werbeanlage. Das Grundstück, auf dem die Werbeanlage errichtet werden soll, liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Polch vom 15. September 1988, die am 26. April 2004 nachträglich ausgefertigt wurde. Nach der Satzung sind im Satzungsgebiet u. a. Fremdwerbeanlagen verboten. Die Stadt Polch versagte deshalb ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben, woraufhin der Landkreis Mayen-Koblenz den Baugenehmigungsantrag der Klägerin ablehnte. Dagegen erhob die Klägerin zunächst Widerspruch und in der Folge Klage.

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10. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings

Gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz
In einer bundesweiten Aktion gehen Ermittlungsbehörden in Deutschland seit den frühen Morgenstunden gegen strafbare Inhalte im Internet vor. An dem 10. vom Bundeskriminalamt koordinierten Aktionstag gegen Hasspostings beteiligen sich alle 16 Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz. Hier haben die Ermittlungsbehörden unter der Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp), sowie der Staatsanwaltschaften Mainz und Landau die Wohnungen von insgesamt sechs Tatverdächtigen durchsucht. Anlass der Ermittlungen sind der Verdacht der Volksverhetzung, der Verbreitung von Propagandamitteln ausländischer terroristischer Organisationen, der Beleidigung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Belohnung und Billigung von Straftaten.

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Weinautomat in Bad Kreuznach bleibt außer Betrieb

Pressemitteilung Nr. 14/2024
Der Betrieb eines Weinautomaten auf einem Privatgrundstück darf verboten werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die Klägerin betreibt einen Automaten, in dem sie selbst erzeugten Wein und Sekt zum Verkauf anbietet. Der Automat steht seit Anfang des Jahres 2023 auf einem in Bad Kreuznach gelegenen Privatgrundstück; er ist an der Grenze zum öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt und nur von der Straße aus zu bedienen. Ende April 2023 gab die Stadt Bad Kreuznach der Klägerin unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz auf, den Weinautomaten außer Betrieb zu nehmen. Damit war die Klägerin nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

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Besoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig?

Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
 Pressemitteilung Nr. 13/2024
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat beschlossen, zwei Verfahren zur Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten in den Jahren 2012 bis 2021 dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht soll nunmehr entscheiden, ob die Alimentation der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß war.

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Tötungsdelikt in Neuwied

Folgemitteilung zur Erstmitteilung vom 27.12.2023 – 2070 Js 81801/23
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 34-jährigen italienischen Staatsangehörigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben.

In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 22.12.2023 seine frühere Lebensgefährtin, eine 48 Jahre alt gewordene Deutsche, in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben (Mord).

Nach dem Inhalt der Anklageschrift hatte die Verstorbene die gut drei Jahre andauernde Beziehung mit dem Angeschuldigten im Sommer des Jahres 2023 beendet, diesem aber erlaubt, zunächst weiter in der gemeinsamen Wohnung zu verbleiben. Der Angeschuldigte habe die Trennung allerdings nicht akzeptiert und die Verstorbene unter Druck gesetzt, keine neue Beziehung einzugehen. Als der Angeschuldigte den Verdacht schöpfte, die Verstorbene könnte einen neuen Partner haben, habe er beschlossen, ihr das Leben zu nehmen.

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Justiz hautnah beim Girls‘ und Boys‘ Day im Oberlandesgericht Koblenz

Welche Berufe bietet die Justiz? Wäre das etwas für mich? Im Rahmen des Girls‘ Day und Boys‘ Day beim Oberlandesgericht Koblenz und bei zahlreichen Amts- und Landgerichten des Bezirks hatten Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, in verschiedene, auch für ihr Geschlecht vermeintlich untypische Berufe in der Justiz hinein zu schnuppern.
Am Donnerstag, 25. April 2024, hat der bundesweite Girls’ Day und Boys‘ Day, der Mädchen- und Jungenzukunftstag, stattgefunden. Im Rahmen des diesjährigen Aktionstags durfte sich auch der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Henrichs, darüber freuen, seine Türen für zehn Mädchen und acht Jungs im Alter von 11 bis 15 Jahren zu öffnen.

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Tierschutz-Mängel bei „Gnadenhof“ für Hunde

Pressemitteilung Nr. 7/2024

Die Betreiberin eines sogenannten „Gnadenhofs“ für Hunde muss ihren Tierbestand wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße auf maximal fünf Hunde reduzieren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eil­rechtsschutzverfahren.

Die Antragstellerin betreibt einen „Gnadenhof“ für Hunde, auf dem sie zuletzt 61 Tiere hielt. Bei einer amtstierärztlichen Vorortkontrolle im Oktober 2023 wurden hygienische Missstände im Aufenthaltsbereich der Tiere und bei einem Teil der Hunde ein schlechter Pflegezustand festgestellt. Außerdem waren die nicht aneinander gewöhnten Hunde gemeinsam untergebracht, so dass die Hunde sich ungehindert begegnen konnten, was zu zahlreichen Beißvorfällen mit Bissverletzungen geführt hat.  Daraufhin ordnete der Landkreis Ahrweiler gegenüber der Antragstellerin ein tierschutzrechtliches Haltungsverbot für mehr als fünf Hunde an und verpflichtete sie, ihren Tierbestand ent­sprechend zu reduzieren. Ihren dagegen gerichteten Eilrechtsschutzantrag lehnte das Verwaltungsgericht mit der Begründung ab, die Anordnung sei zu Recht ergangen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz Nr. 6/2024). Das Oberverwaltungs­gericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück. Zur Begründung führte es aus:

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Klage auf Erteilung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung

Klage auf Erteilung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung im Bereich des Strahlenschutzes erfolglos
Pressemitteilung Nr. 12/2024
Der Nachweis der Fachkunde für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten in leitender Funktion setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die Klägerin ist ein auf dem Gebiet der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung tätiges Unternehmen. Im März 2016 zeigte sie der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) die Bestellung ihres heutigen Geschäftsführers als Strahlenschutz­beauftragten an und beantragte, diesem eine Fachkundebescheinigung auszustellen. Die SGD Nord versagte die Erteilung des Fachkundenachweises für bestimmte Fachgruppen, weil der Geschäftsführer zwar über Berufserfahrung und Fortbildungsnachweise, nicht aber über einen vom Strahlenschutzgesetz daneben verlangten geeigneten Berufsabschluss verfüge. Hiergegen angestrengte gerichtliche Verfahren blieben vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ohne Erfolg. Daraufhin beantragte die Klägerin im November 2022 bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz als Ausbildungsträgerin die Feststellung, dass die Berufserfahrung ihres Geschäftsführers und die von ihm absolvierten Fortbildungen einer Berufsausbildung gleichwertig seien. Die Industrie- und Handelskammer lehnte den Antrag ab. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin erneut Klage.

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Tötungsdelikt in Koblenz

Folgemitteilung zur Erstmitteilung vom 30.11.2023 – 2010 Js 74417/23
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 48 Jahre alten Bulgaren Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben.
In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird den beiden Angeschuldigten vorgeworfen, eine mit ihnen zusammenlebende 31-jährige Bulgarin gemeinschaftlich grausam und aus niedrigen Beweggründen getötet (Mord) und zuvor die Verstorbene mit Gewalt zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben, wobei sie gewerbsmäßig handelten und das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt haben (besonders schwerer Fall der Zwangsprostitution). Tateinheitlich hierzu wird den beiden Angeschuldigten vorgeworfen, ihr Opfer über mehrere Monate der Freiheit beraubt und während dieser Zeit den Tod des Opfers verursacht zu haben (Freiheitsberaubung mit Todesfolge).

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Eilantrag gegen Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 erfolglos

Eilantrag gegen Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 (Ortsdurchfahrt Zollhaus) erfolglos
Pressemitteilung Nr. 11/2024
Die Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 (K 64) zum Ausbau in der Ortsdurchfahrt Zollhaus ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag mehrerer Einwohner der Ortsgemeinde Burgschwalbach ab.

Die Baumaßnahme des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat am 15. April 2024 begonnen. Sie erfasst einen etwa 350 m langen Ausbaubereich und soll etwa acht Monate in Anspruch nehmen; während dieser Zeit ist die K 64 vollgesperrt.

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Flutkatastrophe an der Ahr – Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein

Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 15.04.2024
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 geführte Ermittlungsverfahren gegen den früheren Landrat des Landkreises Ahrweiler und den während der Katastrophe zuständigen Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) am 17.04.2024 gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Nach dem Ergebnis der außergewöhnlich umfangreichen Ermittlungen hat sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Eine strafgerichtliche Verurteilung ist nicht zu erreichen. Bei dieser Sachlage ist die Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen zur Einstellung des Verfahrens verpflichtet.


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Der Neuwied Kalender 2026 & das Beiheft


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