
Glas, Altglas, Bruchglas – Was gehört wohin?
Kreis Neuwied. Glas gehört zu den wiederverwertbaren Abfällen – vorausgesetzt, es wird korrekt getrennt. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt nützliche Hinweise, wie Sie Glasabfälle nach Art sortiert umweltgerecht entsorgen.
Flaschen und Einweggläser Leere Glasflaschen (ohne Pfand) und Einweggläser wie Marmeladen- oder Gurkengläser gehören, farblich sortiert, in die dafür vorgesehenen Glascontainer. Deckel und Korken dürfen mit entsorgt werden, sie werden bei der Sortierung getrennt. Besser ist es allerdings, die Deckel zu entfernen und sie direkt in die Grüne Tonne sowie Korken an den Wertstoffhöfen gebührenfrei abzugeben. Die Gläser sollten vollständig entleert sein. Da sie ohnehin gereinigt werden, ist ein Ausspülen jedoch überflüssig. Altglas dieser Form kann wiederverwertet und zu neuen Flaschen und Gläsern verarbeitet werden. Glas, was nicht eindeutig einer der Standard-Farben zugeordnet werden kann, sollte in den Container für grünes Glas eingeworfen werden
Trink- und Haushaltsgläser Trinkgläser, Gläser von Kerzen oder Dekorationsgläser gehören nicht in die Glascontainer. Diese Glasarten bestehen aus hitzebehandeltem Glas, das sich vom Flaschenglas wesentlich unterscheidet. Diese Glasabfälle sollten über die Restmülltonne entsorgt oder gebührenpflichtig an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Fenster- und Spiegelglas Bei Fensterglas, Spiegelglas oder Glastüren handelt es sich um Mischgläser, diese müssen gebührenpflichtig über den Wertstoffhof abgegeben werden. Dort werden sie getrennt gesammelt und einer entsprechenden Verwertung zugeführt.
Glasbausteine Glasbausteine, Porzellan und Keramik können in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt oder gegen eine Gebühr als Kategorie „Bauschutt“ über den Wertstoffhof entsorgt werden. Richtig getrenntes Glas spart Rohstoffe und Energie. Prüfen Sie bei Unsicherheiten das Abfall-ABC unter www.abfall-nr.de oder wenden Sie sich direkt an die Abfallberatung.


