Kreis Neuwied. Leuchtende Lampions, Kinder im Pool und dazu der Duft vom Grill – das ist der Sommer. Damit kommt jedoch auch die Frage auf, wohin mit der kaputten Solarlampe, der Gasflasche vom alten Campingkocher oder dem ausgedienten Blumenkübel. Doch was gehört wohin? Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt nützliche Hinweise, wie Sie die Abfälle richtig sortieren und umweltgerecht entsorgen.

Solar – Lampions, Lichterketten und andere Solargeräte   
Ob Solar-Lampions, Lichterketten oder Gartenleuchten: Sobald Strom im Spiel ist, handelt es sich um Elektrogeräte. Ausgediente Solargeräte gehören deshalb nicht in die Mülltonne! Sie können kostenlos in haushaltsüblichen Mengen am Wertstoffhof abgegeben werden. Wichtig: Enthaltene Akkus dürfen ebenfalls nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen separat an den dafür vorgesehenen Sammelstellen oder ebenfalls an unseren Wertstoffhöfen mitabgegeben werden.

Gasflaschen – vom Camping oder Grillen   

Ob beim Gasgrill oder auch beim Camping kommen Gasflaschen zum Einsatz. In den meisten Fällen handelt es sich um Pfand- und Tauschflaschen, diese sollten beim jeweiligen Händler bzw. Baumarkt zurückgegeben oder gegen eine volle Flasche getauscht werden. Leere Einweggasflaschen können ebenfalls beim entsprechenden Fachhandel zur weiteren Verwendung abgegeben werden. Wohin jedoch kommen Gasflaschen mit Restinhalt, für den man keine Verwendung mehr hat? Kleine Campinggaskartuschen mit einem Inhalt von bis zu 1.500 g (bzw. 1,5 kg) – egal ob Propan- oder Butangas – können am Schadstoffmobil abgegeben werden. 

Foto: AdobeStock - chiyacat. Die richtige Entsorgung von Poolplanen und Blumentöpfen erfahren Sie in unserem Abfalltipp.

Poolplane und Regentonne – kein Sperrmüll   

Manchmal haben Poolplanen oder Regentonnen ausgedient. Doch auch wenn diese Gegenstände sperrig sind: Sie gehören nicht zum Sperrmüll. Das gilt insbesondere für Kunststoffgegenstände, die nicht als typische Möbel gelten. Stattdessen müssen sie selbst am Wertstoffhof angeliefert werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die jeweiligen Materialien getrennt und entsprechend der geltenden Gebührenregelungen angenommen werden. Der Sperrmüll umfasst unter anderem Möbel, Matratzen und Polstermöbel.

Blumenkübel und Hochbeete   

Terrakotta, Kunststoff oder Holz: Blumenkübel und Hochbeete sind nach ihrer Materialart zu entsorgen. Blumenkübel aus Ton oder Stein zählen zum Bauschutt und müssen kostenpflichtig am Wertstoffhof angeliefert werden, wenn sie durch Größe oder Gewicht nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden können. Sie sind kein Sperrmüll, da das harte Material die Presse des Autos beschädigen kann. Große Blumenkübel aus Plastik dürfen hingegen als Sperrmüll angemeldet und somit kostenfrei entsorgt werden. Kleine (tonnengängige) Plastikblumentöpfe sind hingegen Restabfall. Handelt es sich um die „Plastik-Verkaufsverpackung“ einer Pflanze dürfen sie über die grüne Tonne entsorgt werden. Hochbeete aus außenbehandeltem Holz oder auch aus Plastik sind ebenfalls kostenpflichtig am Wertstoffhof selbst anzuliefern. Vor der Anlieferung lohnt es sich daher, die unterschiedlichen Materialien möglichst voneinander zu trennen. So können die einzelnen Abfälle den passenden Entsorgungswegen zugeführt werden.     
Prüfen Sie bei Unsicherheiten das Abfall-ABC unter www.abfall-nr.de oder wenden Sie sich direkt an die Abfallberatung unter 02631.444 111.