Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort ihre Anträge für die Agrarförderung 2026 einreichen – Frist endet am 15. Mai 2026 Kreis Neuwied. Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 15. Mai 2026 Anträge zur Agrarförderung 2026 stellen. Gefördert werden unter anderem Direktzahlungen, Ökoregelungen, gekoppelte Tierprämien, die Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus. Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt die Untere Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied.
Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Agrarförderung 2026 werden die landwirtschaftlichen Betriebe nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gefördert. Der vollständige Antrag ist bis spätestens zum 15. Mai 2026 über den Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag (LEA) einzureichen.

Zur Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragsteller stehen Informationen und Hilfsmaterialien auf der LEA-Startseite sowie innerhalb des Antrags zur Verfügung.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die in den Vorjahren bereits einen Antrag über LEA gestellt haben, können ihren Antrag mit den bekannten Zugangsdaten bearbeiten und einreichen. Neue Antragstellerinnen und Antragsteller können bei der unteren Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied einen Zugang zu LEA beantragen.
Dienstleister haben die Möglichkeit, sich im LEA-Dienstleisterportal zu registrieren. Dadurch können Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter ihnen Anträge zur Bearbeitung zuweisen.
Der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) ist erreichbar unter:
Für Antragsteller: lea.rlp.de
Für Dienstleister: lea.rlp.de/rlp-eantrag-portal-dl

Weitere Informationen zu den Regelungen der GAP ab 2023 sowie zum Antragsverfahren 2026 finden Sie unter:
www.add.rlp.de
www.eantrag.rlp.de/LEA
www.agrarumwelt.rlp.de