Belege erst auf Anforderung einreichenIm Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitsabläufe in der Steuerverwaltung weisen die Finanzämter darauf hin, dass Belege zu Angaben in der Steuererklärung nur auf Anforderung einzureichen sind oder wenn im Erklärungsformular besonders darauf hingewiesen wird.
Falls Belege nachgereicht werden, sollen diese vorzugsweise elektronisch über das kostenlose Programm ELSTER oder über handelsübliche Software übermittelt werden.
Besteht bereits ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER, dann können angeforderte Belege schnell und sicher über den Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ – „Anträge und Mitteilungen“ – „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ (https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/belegnachreichung) nachgereicht werden. 
gesendet werden, empfiehlt die Steuerverwaltung, nur Kopien und keine Originale einzureichen. Eingereichte Papierbelege werden von der Steuerverwaltung rechtssicher gescannt und anschließend vernichtet.

Wer seine Einkommensteuererklärung online mit Mein ELSTER erstellt, kann bereits beim Ausfüllen Belege digital verknüpfen. Sofern das Finanzamt diese später benötigt, ist ein nachträgliches Einreichen dann nicht mehr notwendig. Ein Erklärvideo erläutert die Schritte: https://download.elster.de/download/videos/Belege_digital_mit_ELSTER.mp4

Auch ohne Registrierung bei Mein ELSTER können steuerliche Fragen über das ELSTER-Kontaktformular www.elster.de/Finanzamt gestellt oder dem Finanzamt eine Nachricht gesendet werden. Einer Nachricht können bis zu fünf Anlagen - also auch Belege - als Dateianhang im Format PDF beigefügt werden.

Umgang mit Papierbelegen

Sollten Belege ausnahmsweise per Post an das Finanzamt gesendet werden, empfiehlt die Steuerverwaltung, nur Kopien und keine Originale einzureichen. Eingereichte Papierbelege werden von der Steuerverwaltung rechtssicher gescannt und anschließend vernichtet.