
Dirk Uhrig mit Ehrennadel des Bundesverbands der Standesbeamten ausgezeichnet
Neuwieder Standesamtsleiter gibt sein Wissen gern an die nächste Generation weiter
Foto: Felix Banaski
Wer das Wort „Standesamt“ hört, der denkt wahrscheinlich zuallererst an Hochzeiten. Das ist zwar nicht falsch, allerdings machen Eheschließungen nur ein Bruchteil des Tätigkeitsbereichs von Standesämtern aus. Dirk Uhrig führt nur noch selten Hochzeiten durch. Seit mehr als 33 Jahren ist er im Neuwieder Standesamt tätig, seit 2011 ist er Amtsleiter. Seine große Leidenschaft und Expertise liegt im Bereich des Personenstandsrechts. Um sein umfangreiches Fachwissen und seine langjährige Erfahrung an die nächste Generation weiterzugeben, lehrt Uhrig seit 2019 ehrenamtlich an der Akademie für Personenstandswesen des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS). Für dieses Engagement ist Uhrig jetzt mit der Ehrennadel des Verbandes ausgezeichnet worden.

Für seine langjährige Dozententätigkeit an der Akademie für Personenstandswesen ist Dirk Uhrig mit der Ehrennadel des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten geehrt worden. Foto: Felix Banaski
Was ist das Personenstandsrecht?
Das Personenstandsrecht regelt die familienrechtliche Stellung eines jeden Menschen. Änderungen im Personenstand werden in verschiedenen Registern wie dem Ehe-, Geburten- oder Sterberegister vermerkt. Das Personenstandsrecht ist für Dirk Uhrig eine Passion: „Es gibt manchmal durchaus diffizile Fragestellungen, bei denen detektivisches Vorgehen gefragt ist“, erklärt Uhrig, was ihn am Personenstandsrecht besonders reizt. Dafür hat er in seinem Büro ein ganzes Wandregal gefüllt mit Gesetzbüchern, die er im Zweifelsfall zu Rate ziehen kann. Durch häufige Gesetzesänderungen gibt es hier wie in sämtlichen Bereichen der standesamtlichen Tätigkeit ständig für den Arbeitsalltag relevante Neuerungen. Aus diesem Grund ist es für Standesbeamte auch verpflichtend, regelmäßige Schulungen zu besuchen, um stets auf dem Stand der Dinge zu bleiben.
An der Akademie für Personenstandswesen des BDS im hessischen Bad Salzschlirf, an der Uhrig zwei bis drei Mal im Jahr tätig ist, lehrt der Leiter des Neuwieder Standesamtes insbesondere in den Fachbereichen „Deutsches Personenstandsrecht“ sowie „Neuerfassung von Altregistern“. Seit 2009 sind Standesämter in Deutschland dazu verpflichtet, ein elektronisches Personenstandsregister zu führen. „Das hat zur Folge, dass die in Papierform vorliegenden Altregister der letzten Jahrzehnte sukzessive nacherfasst werden müssen“, erklärt Uhrig. In Neuwied werden in der Praxis die letzten 65 bis 70 Jahre im Geburtenregister nacherfasst, das digitale Eheschließungsregister datiert bis ins Jahr 1958 zurück. „Die Nacherfassung ist oft gar nicht so einfach, denn viele Angaben, die heute etwa auf einer Eheurkunde vermerkt sind, fehlen auf alten Dokumenten. Damals war es zum Beispiel selbstverständlich, dass eine Frau nach der Hochzeit, den Familiennamen des Mannes annimmt. Deshalb fehlt die Angabe auf älteren Dokumenten,“ erläutert Uhrig eine typische Schwierigkeit. Bei der Nacherfassung wird diese fehlende Information jedoch nicht einfach weggelassen, sondern händisch ergänzt.
Ehrenamtliche Lehrtätigkeit seit 2011
Eine Lehrtätigkeit übt Uhrig indes nicht erst seit 2019 aus. Seit 2011 ist er Mitglied im Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Rheinland-Pfalz und teilt seitdem auch hier als Dozent sein Wissen mit (jüngeren) Kolleginnen und Kollegen. Als irgendwann der Bundesverband auf ihn aufmerksam wurde und bei ihm anfragte, ob er sich auch eine Lehrtätigkeit an der Akademie für Personenstandswesen vorstellen könnte, musste Uhrig nicht lange überlegen: „Mir macht es einfach großen Spaß, mein Wissen mit anderen zu teilen.“ Deshalb möchte Uhrig seine Tätigkeit auch dann noch fortführen, wenn er im November in den Ruhestand eintritt.

