Ein Verbotsantrag gegen die AfD wäre gerade aufgrund der Entwicklung um diese braune Gruppierung längst überfällig und der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist dafür zu danken, dass sie die Fakten, die ganz klar gegen die AfD sprechen, in ihrer wissenschaftlichen Auswertung zu dieser braunen Gruppierung durch ihre Juristinnen und Juristen vorgelegt hat. Das, was sich die AfD hierzulande erlaubt, zeigt eindeutig, dass diese Partei verboten gehört, wenn man es ernst meint mit der wehrhaften Demokratie.

Es ist eigentlich die Pflicht aller demokratischen Parteien und Anti-Rechts-Aktivisten in der Zivilgesellschaft zum einen ab sofort mit grossem Engagement die Affären und die Hetze, den Hass offen zu legen und anzuprangern und zum anderen die Justiz mit einem Verbotsverfahren gegen die AfD zu beschäftigen und damit auch im Sinne des Grundgesetzes zu handeln. Es ist erschreckend, mit welch hohen Anteilen bei den Braunen in der Wählergunst, insbesondere in Sachsen-Anhalt, wir es zu tun haben. Ein Verbotsverfahren und letzten Endes ein Verbot muss in dieser Situation von Erfolg gekrönt sein, weil jede Billigung dieser Organisation in der Katastrophe enden kann, die wir in Deutschland aus der Geschichte kennen. Die Bundesrepublik Deutschland muss aus der Geschichte endlich die Lehren ziehen.