Kreis Neuwied. Zum 30. Juni werden die jährlichen Abfallgebühren im Landkreis Neuwied fällig. Da die Gebühren auch für 2027 ein weiteres Jahr stabil bleiben, behält der sogenannte „Dauergebührenbescheid“ seine Gültigkeit. Da entsprechend kein neuer Bescheid verschickt wird, kann dieser Termin leicht in Vergessenheit geraten. Die Abfallwirtschaft des Landkreises möchte daher noch einmal an die rechtzeitige Zahlung erinnern – bevor bei Nichtzahlung die automatischen Mahnungen rausgehen. 
Warum kein neuer Gebührenbescheid?
Seit einigen Jahren arbeitet die Abfallwirtschaft mit einem Dauergebührenbescheid. Das heißt: Sofern sich an der Berechnungsgrundlage der Bürgerin/ des Bürgers (d.h. an der Haushaltsgröße oder dem Abfallvolumen) nichts geändert hat, bleibt der zuletzt zugesendete Bescheid weiterhin gültig.

SEPA-Lastschrift: Sicher und bequem
Am einfachsten geht es mit dem SEPA-Lastschriftverfahren: Wer dieses nutzt, muss sich keine Sorgen mehr um Zahlungstermine machen. Die fälligen Beträge werden automatisch und in richtiger Höhe abgebucht – pünktlich zum 30. Juni. Die SEPA-Erstellung ist für die diesjährige Fälligkeit noch bis zum 18. Juni möglich. Das entsprechende Formular findet man online unter www.abfall-nr.de im Bereich „Gebühren, Formulare und Anträge“.      Tipp: Zusätzlich die Foto:

Foto: Adobe-Stock-Datenbank

Abfall-App nutzen
Ein weiterer hilfreicher Service ist die kostenlose Müllwecker-App der Abfallwirtschaft. Sie erinnert nicht nur zuverlässig an die Abfuhrtermine (nach Wohnort), sondern informiert per Push-Benachrichtigung auch über Besonderheiten. Zudem ermöglicht sie auch das Anmelden von Sperrmüll, Elektroschrott oder Grünschnitt bequem per Smartphone – schnell und unkompliziert.
Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder konsultieren Sie das Abfall-ABC auf unserer Website abfall-nr.de.