An-, Ab- und Ummeldungen jetzt schnell und unkompliziert von zu Hause aus erledigen
Kreis Neuwied. Tierhaltungen können bei der Kreisverwaltung Neuwied ab sofort bequem online angemeldet, aktualisiert, abgemeldet oder auf einen neuen Halter übertragen werden. Mit dem neuen digitalen Service wird das bisherige Papierverfahren ersetzt und die Antragstellung deutlich vereinfacht.
Nach der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) sind bestimmte Tierhaltungen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Hierzu zählen insbesondere Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z. B. Pferde und Esel), Geflügel (z. B. Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Wachteln), Gehegewild, Kameliden (z. B. Lamas und Alpakas) sowie Bienen.

Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, den Beginn, Änderungen sowie die Beendigung einer anzeigepflichtigen Tierhaltung der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Anzeigepflicht besteht bereits ab dem ersten Tier und gilt daher auch für Hobbyhalterinnen und Hobbyhalter mit kleinen Tierbeständen.
Hunde und Katzen unterliegen nicht der Anzeigepflicht nach der Viehverkehrsverordnung. Welche Tierarten im Einzelnen anzeigepflichtig sind, ergibt sich aus den Bestimmungen der Viehverkehrsverordnung. Die jeweils aktuelle Fassung kann im Bundesrecht eingesehen werden.
Die Online-Dienste stehen auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter
www.kreis-neuwied.de/buergerservice/online-dienste zur Verfügung.
Beim Amtstierärztlichen Dienst der Kreisverwaltung werden jährlich rund 150 Meldungen von Tierhaltungen bearbeitet. Der neue Online-Service soll die Verfahren für Bürgerinnen und Bürger einfacher und schneller machen. Die erforderlichen Angaben werden Schritt für Schritt abgefragt. Dadurch können Rückfragen reduziert und die Bearbeitung beschleunigt werden.