Rainer Nell als Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises Mayen-Koblenz wiedergewählt
09.09.2024 PD-Nr. 315-2024
KREIS MYK. Bei der Neuwahl des BKI im Landkreis Mayen-Koblenz ist Rainer Nell in seinem Amt bestätigt und für weitere zehn Jahre bestellt worden. Wahlberechtigt waren die Wehrleiter der Verbandsgemeinden und Städte. Als stellvertretender BKI wurde Andreas Faber ebenfalls wiedergewählt und im Amt bestätigt. Komplettiert wird das Team durch den zweiten Stellvertreter Stefan Voigt, der seit 2006 im Amt ist. Landrat Dr. Alexander Saftig und der Leitende Staatliche Beamte Berthold Schmitz gratulierten den Gewählten und freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit.
Landrat Dr. Alexander (2.v.r.) überreichte dem wiedergewählten Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Rainer Nell (rechts) sowie dem wiedergewählten stellvertretenden BKI Andreas Faber (Mitte) im Beisein des Leitenden staatlichen Beamten Berthold Schmitz (links) sowie dem zweiten stellvertretenden BKI Stefan Voigt (2.v.l.) die Ernennungsurkunden. Foto: Kreisverwaltung MYK/Julia Brück
Welche Aufgaben erfüllt der BKI?
Der BKI erfüllt als Ehrenbeamter Aufgaben des Kreises. Er unterstützt den Landkreis als Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe sowie den friedensmäßigen Katastrophenschutz. Ihm wird in der Regel bei Großschadenslagen die operativ-taktische Einsatzleitung übertragen. Ihm obliegt die Herstellung des Benehmens mit allen Organisationen, die im Katastrophenschutz tätig sind. Darüber hinaus berät er den Landrat und die Fachabteilung bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz. Zudem unterstützt der BKI bei der Planung und Beschaffung von Ausrüstung sowie bei der Schaffung von baulichen Anlagen und Einrichtungen des überörtlichen Brandschutzes und des Katastrophenschutzes. Des Weiteren gehört die Überwachung der personellen und sachlichen Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu seinen Aufgaben sowie die Steuerung der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen. Außerdem nimmt der BKI an Einsätzen als Berater der gemeindlichen Einsatzleiter teil, nimmt Prüfungen im Rahmen der Kreisausbildung ab und leitet Dienstbesprechungen.