Kreis Neuwied. Die drei Wertstoffhöfe Neuwied, Linz und Linkenbach kümmern sich um die anfallenden Abfälle aus dem Landkreis Neuwied. Bürgerinnen und Bürger mit entsprechendem Wohn- oder Firmensitz können hier in haushaltsüblichen Mengen ihre Produkte von der alten Batterie, über den Gartenschlauch bis hin zum ausgedienten Sofa loswerden. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt hilfreiche Tipps, was sie dabei beachten müssen. 
   Öffnungszeiten und Zugang
Die Wertstoffhöfe sind ganzjährig geöffnet. Werktags von 8.00 bis 16.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr – die letzte Annahme ist 15 min vor Geschäftsschluss. An Feiertagen oder durch interne Sicherheitsschulungen kann es vorkommen, dass unsere Wertstoffhöfe samstags geschlossen haben, dann finden Sie diese Informationen in Ihrem Abfuhrkalender und auch auf der Homepage abfall-nr.de sowie unseren Social-Media-Kanälen (Instagram und Facebook). Die Bürger sind angehalten, ein Ausweisdokument oder einen Gebührenbescheid als Nachweis Ihrer Zugehörigkeit zum Landkreis Neuwied mitzuführen. 

  Anzuliefernde Abfälle
Auf den Wertstoffhöfen können zahlreiche Abfälle aus Haushalt und Garten fachgerecht entsorgt werden. Dazu zählen unter anderem Papier/Pappe, Grünschnitt, Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräte. Bei Elektrogeräten sind Akkus und Batterien vor der Abgabe zu entfernen, da insbesondere Lithium-Ionen-Akkus eine erhebliche Brandgefahr darstellen. Die aufgezählten Abfallarten werden bis zu einer Menge von zwei Kubikmetern (pro Tag und Fahrzeug) gebührenfrei angenommen. Nicht als Sperrmüll gelten hingegen Renovierungsabfälle, Reifen oder Paletten. Viele weitere Abfallarten werden gegen Gebühr ebenfalls angenommen, den aktuellen Gebührenaushang finden Sie unter: https://abfall-nr.de/richtig-entsorgen/wertstoffhoefe/gebuehrenaushaenge


Überwachungsbedürftige Abfälle – Spezialstandort Linkenbach
Die Abfallentsorgungsanlage in Linkenbach hat eine Sonderstellung im Landkreis: Hier werden neben den haushaltsüblichen Abfällen auch so genannte „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ angenommen. Bei der Anlieferung von künstlicher Mineralfaser (KMF)/ Dämmwolle, Teerpappe und Asbest sind jedoch strenge Anlieferungsbedingungen einzuhalten. Dämmwolle wird als „potenziell krebserregend“ eingestuft und darf daher nur staubdicht, in speziellen KMF-Säcken verpackt, abgegeben werden.  Teerpappe bzw. Bitumenhaltiges darf nicht gewickelt oder gerollt abgegeben werden, sondern muss gestückelt (maximal 50 cm x 50 cm, Gesamtschichtdicke der Teerpappeverklebung max. 3 cm) angeliefert werden.      Komplizierter wird es bei Asbest: Da Asbestfasern selbst nach Jahren noch nachweisbar und extrem gesundheitsgefährdend sind, dürfen asbesthaltige Abfälle nur in zugelassenen Spezialverpackungen (Big-Bags) trocken und staubdicht verschlossen sowie deutlich als „asbesthaltig“ deklariert, abgegeben werden. Nachtspeicheröfen, die nicht in Big-Bags passen, dürfen niemals zerlegt werden. Diese müssen im Ganzen – liegend, mit dem Lüftungsgitter nach oben –  auf einer Europalette gesichert und in reißfeste Folie einzeln, staubdicht verpackt sowie ebenfalls als „asbesthaltig“ deklariert, angeliefert werden.   
Verhalten auf dem Wertstoffhof
Auf dem gesamten Gelände besteht ein uneingeschränktes Rauchverbot, dieses gilt ausdrücklich auch für E-Zigaretten, da (unter anderem) leicht entflammbare Abfälle auf dem Wertstoffhof lagern. Essen und Trinken ist auf dem Gelände ebenfalls untersagt, da Bakterien aus verschiedenen Herkunftsbereichen in Umlauf sind, die mit aufgenommen werden könnten. Selbstverständlich ist darüber hinaus die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und den Anweisungen der Mitarbeitenden jederzeit Folge zu leisten.    Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder konsultieren Sie das Abfall-ABC unter der Website abfall-nr.de.