Korrekte Angaben auch bei Steuerzahlungen an das Finanzamt erforderlich
Am 10. Dezember 2025 sind für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wieder Steuervorauszahlungen fällig. In diesem Zusammenhang bittet das Landesamt für Steuern darum, unbedingt darauf zu achten, bei Überweisungen von Steuerzahlungen die richtige Empfängerbezeichnung anzugeben. Diese lautet für alle Steuerzahlungen an die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung „Finanzamt Idar-Oberstein“.
IBAN und Empfängername müssen exakt übereinstimmen
Seit dem 5. Oktober 2025 erfolgt bei Überweisungen innerhalb der EU eine Überprüfung, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (bekannt als Verification of Payee, VoP). Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Angabe des Empfängers erforderlich. Dies dient der Vermeidung von Fehl- und Betrugsüberweisungen.
Alle Steuerzahlungen, unabhängig vom zuständigen Finanzamt, werden in Rheinland-Pfalz über die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein abgewickelt. Bei Empfänger/Kontoinhaber ist daher immer „Finanzamt Idar-Oberstein“ anzugeben. Die Bankverbindung lautet:
· Bank: Bundesbank Koblenz
· IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
Nur durch die korrekte Angabe wird eine reibungslose Ausführung der Zahlung sichergestellt.
Vorteile des Lastschriftverfahrens:
Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet eine vereinfachte Möglichkeit, fällige Beträge automatisch und fristgerecht einziehen zu lassen, ohne manuelle Überweisungen tätigen zu müssen. Dies reduziert Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen. Die entsprechenden Formulare sind unter https://lfst.rlp.de/information/vordrucke verfügbar.


