Winzer können bis 2. Februar Anträge stellen
Winzer können ab dem 2. Januar Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 stellen - Antragsfrist endet am 2. Februar 2026

Kreis Neuwied Ab Freitag, dem 2. Januar 2026 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2026. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2026. Darüber informiert die Untere Landwirtschaftsbehörde der Neuwieder Kreisverwaltung.
Die oben genannte  Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2026 gepflanzt werden sollen.

Folgende Maßnahmen können beantragt werden: 
Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, 
Mittelrhein, Mosel und Nahe)                Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)
Pflanzung von Halb- und 
Hochstammreben                Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)
Rebsortenwechsel                Block 30 (Maßnahmen 31 – 36)
Bodenordnung                Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)
Handarbeitsmauersteillagen                   51
Querterrassierung                       53

Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2026 lauten:
Maßnahmen 11, 21, 31 und 41        9.000 €/ha (Flachlagen)
Maßnahmen 16, 26, 36 und 46        12.000 €/ha (Flachlagen)
Maßnahmen 12, 22, 32 und 42        26.000 €/ha (Steillagen)
Maßnahmen 14, 24, 34 und 44        29.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
Maßnahmen 13, 23, 33 und 43        9.000 €/ha (Extensive Anlagen)
Maßnahmen 15, 25, 35 und 45        7.500 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material) 
Maßnahme 51:                48.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
Maßnahme 53:                33.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. 
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 2. Februar 2026 eingereicht werden.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2026 zum Download bereit.