Anlässlich des weltweit begangenen internationalen Tages gegen die Todesstrafe hielt die Neuwieder Gruppe der Menschenrechtsorganisation Amnesty International am vergangenen Samstag am Engel der Kulturen eine Mahnwache ab. Ziel der Mahnwache war es, sichtbar zu machen, dass auch 34 Jahre nach der Verabschiedung des Zivilpaktes Handlungsbedarf besteht, um weitere Staaten davon zu überzeugen, diese grausame Form der Bestrafung aus den Gesetzbüchern zu streichen und damit die Todesstrafe in Gesetz und Praxis abzuschaffen. Der Zivilpakt, das zweite Zusatzprotokoll des UN-Zivilpakts von 1991, ist ein entscheidendes rechtliches Instrument gegen die Todesstrafe:
Artikel 6 des Zivilpaktes schützt das Recht auf Leben und verbietet Todesurteile ohne faires Verfahren und rechtsstaatliches Urteil. Die Todesstrafe ist nur für schwerste Verbrechen erlaubt und etwa nicht bei Änderung der Religionszugehörigkeit oder zur Verfolgung von LGBTIQ+-Personen. In Europa schützen weitere Menschenrechtsinstrumente vor der Todesstrafe. Das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zielt auf ihre vollständige Abschaffung. Armenien und Aserbaidschan unterzeichneten es zuletzt. In Europa hält nur noch Belarus an ihr fest. Die Abschaffung der Todesstrafe in Europa bedeutet auch, dass Menschen nicht aus einem europäischen Land abgeschoben oder ausgeliefert werden dürfen, wenn den Betroffenen im Zielland die Hinrichtung droht.
Weltweit ist der Trend positiv! - In immer mehr Staaten ist die Todesstrafe ganz abgeschafft, so in Südamerika und Europa, aber auch in Zentralasien, Ozeanien und im südlichen Afrika. Außerdem verzichten einige Staaten in der Praxis auf ihre Anwendung. Im Dezember 2024 stimmten 130 Staaten der UN Generalversammlung für eine Resolution über ein Moratorium der Todesstrafe – so viele wie noch nie zuvor! - Jedoch halten knapp 50 Staaten an ihr fest. Obwohl der Trend positiv ist, stieg im letzten Jahr die absolute Anzahl der durchgeführten Hinrichtungen erneut an. Im Jahr 2024 wurden in 13 Staaten über 1500 Menschen hingerichtet. Dies ist ein Anstieg um 30 Prozent gegenüber 2023.Die Staaten mit der größten Anzahl an Exekutionen sind China, Iran, Saudi-Arabien, Irak und Jemen. Diesen Trend gilt es aufzuhalten, denn die Todesstrafe widerspricht den Grundlagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie ist willkürlich, irreversibel und nimmt den Menschen ihre Würde, die laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unantastbar ist. Sie ist brutal, willkürlich und irreversibel und wird in Staaten ohne rechtsstaatliche Justizsysteme oft als Instrument zur Unterdrückung der politischen Opposition und Menschen mit liberalen Lebensformen angewendet.