„Newcastle-Krankheit“ in Hühner- und Putenhaltungen wurde bislang nur in Brandenburg und Bayern festgestelltKreis Neuwied. Auf die bei Geflügel auftretende sogenannte „Newcastle-Krankheit“ machen jetzt die Veterinäre des Gesundheitsamtes des Landkreis Neuwied aufmerksam: „Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in Hühner- und Putenhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Im Kreis Neuwied ist bislang allerdings kein Fall aufgetreten. Aufgrund des dynamischen Seuchengeschehens und der hohen Ansteckungsfähigkeit ist jedoch erhöhte Vorsicht geboten“, betont Amtstierärztin Marie Kesten vom Referat Amtstierärztlicher Dienst und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung. 

Die aktuellen Ausbrüche nimmt das Veterinäramt ebenfalls zum Anlass, um erneut auf die verpflichtende Impfung gegen die Newcastle-Krankheit hinzuweisen. Unabhängig von der Bestandsgröße besteht in Deutschland eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit für Hühner und Puten. „Wir appellieren daher an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, den Impfstatus ihrer Tiere umgehend zu überprüfen und fehlende oder fällige Impfungen entsprechend den Angaben des Impfstoffherstellers nachzuholen. Erinnern möchten wir auch an die Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen“, bittet Landrat Achim Hallerbach um entsprechendes Vorgehen. 
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft. Die Symptome der Newcastle-Krankheit sind denen der Geflügelpest -landläufig als Vogelgrippe bekannt- sehr ähnlich: Erkrankte Vögel zeigen Symptome wie Atemnot, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, eine verminderte Legeleistung und Todesfälle. Verschiedene Vogelarten sind in unterschiedlichem Maß betroffen. Bei Hühnern und Puten kann es zu einer hohen Sterblichkeit kommen, während Enten und Gänse häufig kaum sichtbare Krankheitsanzeichen zeigen. Die Übertragung der Viren erfolgt sowohl durch direkten Kontakt zwischen den Tieren als auch indirekt, etwa über Menschen, Transportmittel, Futter oder verwendete Gerätschaften.

Daher ist zum Schutz vor einem Eintrag und einer weiteren Verbreitung des Erregers der Newcastle-Krankheit die konsequente Einhaltung geeigneter und rechtlich vorgegebener Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend. Insbesondere sollten Kontakte zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln vermieden werden, Futter- und Tränkestellen sollten vor Wildvögeln geschützt sein. Zudem wird dazu geraten, die Empfehlung, bestandseigene Schutzkleidung und getrenntes Schuhwerk in den Ställen zu nutzen, auch umzusetzen.  
„Ebenso wichtig ist es, die Tiere regelmäßig auf Krankheitsanzeichen zu kontrollieren und bei Auffälligkeiten umgehend den Bestandstierarzt zu informieren. Auch in geimpften Herden sollte bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen unverzüglich der Bestandstierarzt hinzugezogen werden, um einen Ausbruch so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können“, führt Marie Kesten vom amtstierärztlichen Dienst weiter aus.
Die Newcastle-Krankheit ist eine auf den Menschen übertragbare Infektion (Zoonose), sie gilt aber allgemein als ungefährlich. In seltenen Fällen können sich Menschen bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken. Dabei tritt jedoch in der Regel lediglich eine mild verlaufende Bindehautentzündung auf.

Weitere Informationen finden sich unter den folgenden Quellen:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/newcastle-krankheit-nd/

https://lua.rlp.de/presse/pressemitteilungen/detail/newcastle-krankheit-wieder-in-deutschland-gefluegel-regelmaessig-impfen