Gemeinsame Stellungnahme der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und der Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz zur Presseveröffentlichung der Rechtsanwaltskanzlei MMV vom 07.05.2026
07.05.2026 PD-Nr. 127-2026
KREIS MYK. Ergänzend zu einer am 7. Mai 2026 erschienen Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei MMV rund um die in der öffentlichen Diskussion stehenden Abrechnungsvorgänge der Aufwandsentschädigungen für Ortsbürgermeister und Beigeordnete der Ortsgemeinde Kruft stellen die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und die Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz folgendes fest:
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Mayen-Koblenz ist in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Rechtsverstöße hinsichtlich der praktizierten Aufgabenteilung von Ortsbürgermeister und Beigeordneten zu erkennen sind.
Es wird in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es bei einzelnen Terminen durchaus zu unrechtmäßigen Abrechnungen gekommen sein kann, welche im Einzelfall geprüft werden müssen. Bereits bei erster Durchsicht ergeben sich Bedenken bei Terminen, die sowohl von Ortsbürgermeister und Beigeordneten wahrgenommen und abgerechnet wurden. Die Abrechnungen unterliegen strengen Voraussetzungen und es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestätigt werden, dass in allen Terminen sämtliche Voraussetzungen bei den Beigeordneten vorlagen. Diese Termine werden nun gemeinsam unter Einbindung der staatlichen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geprüft.

