Neues Konzept für Altkleidersammlung beschlossen – Reinigungspflicht für Aufsteller
Foto: Stadt Neuwied/Ulf Steffenfauseweh
Ordnung statt „Dreckecken“: Der Stadtrat hat auf Vorschlag der Stadtverwaltung einstimmig ein neues Standortkonzept für Altkleidersammelcontainer verabschiedet. Ziel ist es, die unkontrollierte Aufstellung von Containern zu beenden, Vermüllung zu verhindern und für ein sauberes Stadtbild zu sorgen.
„Uns erreichen immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass Altkleidercontainer und deren Umfeld verdrecken. Oft werden Säcke einfach daneben gestellt – sei es, weil sie nicht in die Container passen oder weil sie gar keinen Altkleidungsinhalt haben“, berichten Oberbürgermeister Jan Einig und Beigeordneter Ralf Seemann. „Mit dem neuen Konzept bringen wir Ordnung in die Sammlung und sorgen für klare Zuständigkeiten bei der Sauberkeit.“
Einheitliche Regeln, festgelegte Standorte, Reinigungspflicht
Kern des Konzepts ist die klare Vergabe von insgesamt 37 Standorten im gesamten Stadtgebiet. Die Altkleidersammelcontainer werden künftig – soweit möglich – an bestehenden Wertstoffinseln aufgestellt, also dort, wo auch Glascontainer stehen. So entsteht eine zentrale Sammelstelle je Stadtteil oder Quartier. Die Standorte wurden so gewählt, dass sie für die Bürger gut erreichbar und gleichzeitig verkehrssicher sind.
Gewerbliche und gemeinnützige Anbieter werden bei der Vergabe gleichbehandelt. Eine Sondernutzungserlaubnis wird für jeweils drei Jahre erteilt. Für die Aufsteller gilt künftig eine Reinigungspflicht – so spart die Stadt nicht nur Aufwand und Kosten, sondern sichert auch die regelmäßige Pflege der Sammelstellen.
So sauber wie hier auf dem Bild beim Altkleidercontainer unter der Rheinbrücke sieht es leider nicht immer aus. Die Stadt bringt jetzt ein neues Konzept auf den Weg, das die Aufsteller mehr in die Pflicht nimmt bei der regelmäßigen Pflege der Sammelstellen. Foto: Stadt Neuwied/Ulf Steffenfauseweh
Mehr Einnahmen und weniger Müll
Mit dem Konzept sind auch finanzielle Vorteile verbunden: Die Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Flächen werden angepasst, sodass die Stadt mit Mehreinnahmen von rund 14.750 Euro rechnet. Gleichzeitig entfallen kommunale Reinigungsmaßnahmen an den Containerplätzen – ein weiterer Pluspunkt für den städtischen Haushalt. „Wir schaffen ein gerechtes, praktikables und sauberes System für die Altkleidersammlung“, fasst Beigeordneter Ralf Seemann als Ordnungsdezernent zusammen. „Damit verbessern wir nicht nur das Stadtbild, sondern auch das Miteinander in unseren Quartieren.“
Rechtssicherheit für die Zukunft
Ein weiterer wichtiger Punkt: Das neue Standortkonzept schafft rechtliche Klarheit. Bisher konnte die Stadt die Aufstellung von Altkleidercontainern kaum steuern – ein Umstand, der auch in einem laufenden Gerichtsverfahren problematisch wurde. Mit dem Ratsbeschluss ist nun eine fundierte Grundlage geschaffen, um Sondernutzungserlaubnisse transparent und nachvollziehbar zu vergeben oder im Bedarfsfall auch zu versagen.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bundesweite Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Alttextilien in Kraft. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – im Fall Neuwieds also bei der Abfallwirtschaft des Landkreises. Diese wird auch weiterhin die Wertstoffhöfe als zentrale Annahmestellen für Alttextilien betreiben. Aus Sicht der Abfallwirtschaft hat sich das bestehende System – bestehend aus gemeinnützigen und privatwirtschaftlichen Sammlungen sowie der Abgabe auf den Wertstoffhöfen – bewährt.
Die Stadt Neuwied trägt mit ihrem neuen Standortkonzept dazu bei, dieses funktionierende System zu ordnen und zu unterstützen – ohne dabei den gemeinnützigen und privaten Akteuren ihre etablierten Einnahmequellen zu entziehen.