Jette Nietzard, die Co-Chefin der Grünen Jugend, kündigt ihren Rückzug an, stellt sich konkret beim Bundeskongress der Grünen-Nachwuchsorganisation Mitte Oktober nicht erneut als Bundessprecherin zur Wahl, wozu sie erklärt, Ziel ihrer Kritik seien immer Menschen in Machtpositionen gewesen, und wenn die Parteispitze der Grünen es nicht schaffe, dass die Anfeindungen endeten, dann ziehe sie eben die Konsequenzen.

Und ihr Co-Chef Jakob Blasel tut kund, die persönlichen Anfeindungen, die sie aus den eigenen Reihen erlebt habe, stünden der politischen Auseinandersetzung im Weg. Viele Statements von ihr werden zurzeit in Erinnerung gerufen wie ihr hochgeladenes Video zu Gaza und Israel  oder die Präsentation des "ACAB"-Pullovers, auch ihre Sticheleien zum Rückzug des vormaligen FDP-Chefs Christian Lindner oder gegen Männer mit gravierenden Böllerverletzungen an Silvester.

Frech zu formulieren, zu provozieren, Widerworte zu geben, auch mal zu undurchdacht-einseitigen Antworten zu neigen, ist bei einer Repräsentantin einer politischen Jugendorganisation sicherlich statthaft, was aber auch bedeutet, dass man Widerspruch, heftige Kritik in Kauf nehmen muss. Insofern kann ich der Meinung Jakob Blasels, des Co-Chefs der Grünen Jugend, nicht folgen, dass Kritik zwar zur Auseinandersetzung gehöre, man rechten Schmutzkampagnen aber kein Feuer geben dürfe.

Ein Satz Jette Nietzards löst bei mir aber doch Verärgerung aus: "Man kann vieles über mich sagen, aber auf eins werde ich immer stolz sein, und zwar, dass ich immer nach oben getreten habe und nie nach unten." Vielleicht wird sie ja einmal auch zu Selbstkritik in der Lage sein. Ich denke da nämlich an das für die Grünen eigentlich superpeinliche Geschehnis, dass sie durch eine Intrige ihren Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar ausschalteten, der nicht mehr kandidieren konnte.

Jette Nietzards damaliger Kommentar, die Unschuldsvermutung gelte immer vor Gericht, aber in einer Partei gälten andere Regeln als in juristischen Verfahren, denn es gebe einen Unterschied zwischen einer juristischen und einer moralischen Einschätzung, war in diesem Fall Beleg dafür, dass sie sehr wohl nach unten treten kann.