Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Die Gemeinden und Städte haben mit dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide begonnen.
Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten und Grundsteuermessbeträgen, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten. Diese bilden die Grundlage der nun an die Gemeinden und Städte zu zahlende Grundsteuer.
Zahlung und Kontakt bei Rückfragen
Die Grundsteuer ist zu den im Grundsteuerbescheid genannten Fälligkeiten direkt an die zuständige kommunale Kasse zu zahlen.
Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:
1. Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.
2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Einspruchsfrist regelmäßig abgelaufen sein dürfte.
Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren
Sollten Sie bereits Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag des Finanzamts eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.
Weitere Informationen sind auf unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.