09.04.2025  PD-Nr. 096-2025
KREIS MYK. Alle noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz gemäß des Aufenthaltsgesetzes für Geflüchtete aus der Ukraine, die aufgrund des Krieges in ihrem Heimatland nach Deutschland eingereist sind, werden automatisch um ein Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert. Dies bedeutet, dass alle Aufenthaltstitel, die am 1. Februar gültig waren, fortbestehen. Das auf dem Aufenthaltstitel eingetragene Datum ist daher unbeachtlich. Hierauf weist die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin und bittet darum, von etwaigen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, da dies die Bearbeitung noch weiter verzögert.

Keine weiteren Schritte erforderlich

Die betroffenen Geflüchteten müssen sich nicht persönlich bei der Ausländerbehörde melden. Die Verlängerung erfolgt automatisch. Auch die Träger von Sozialleistungen wie Sozialämter, Jobcenter, Familienkassen und Krankenkassen sowie die Arbeitgeber werden entsprechend informiert. Ebenso wird die Europäische Union über den Fortbestand der Aufenthaltserlaubnisse informiert, sodass es keine Einschränkungen für die Reisefreiheit innerhalb der EU gibt.
Informationen zur eID-Funktion
Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) steht nicht mehr zur Verfügung. Betroffene, die diese Funktion bisher genutzt haben, sollten dies berücksichtigen.
Weitere Informationen, auch in ukrainischer, englischer und russischer Sprache, finden Betroffene online unter https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de oder https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua