
Reform des Ladenöffnungsgesetzes bleibt hinter den Erfordernissen der Praxis zurück
Neuwied. (Fotografin: Simone Kütemeyer (IHK Koblenz)) - In der IHK-Regionalgeschäftsstelle Neuwied haben sich IHK-Vizepräsident Rolf Löhmar, IHK-Regionalgeschäftsführerin Kristina Kutting und IHK-Referent Sven Klein mit der Landtagsabgeordneten Lana Horstmann (SPD) über die geplante Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ausgetauscht. Hintergrund war der kürzlich vom Ministerrat getroffene Beschluss zur Gesetzesnovelle.
Nach den Plänen der Landesregierung sollen personallos betriebene Kleinstverkaufsstellen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Die maximale Verkaufsfläche soll dabei auf 150 Quadratmeter und das Sortiment auf Waren des täglichen Bedarfs begrenzt werden. Der Gesetzesentwurf erweitert die grundsätzlich mögliche werktägliche Öffnung von 6 bis 22 Uhr, um die Option an Sonn- und Feiertagen zusätzlich für einen auf zwölf Stunden begrenzten Zeitraum zu öffnen. Dabei müssten die Zeiten des Hauptgottesdienstes beachtet werden.
Die IHKs in Rheinland-Pfalz stehen diesem Entwurf zwiegespalten gegenüber: Zwar wird das Ziel, mehr Rechtssicherheit für automatisierte und hybride Verkaufsmodelle zu schaffen, grundsätzlich geteilt, die vorgesehenen Maßnahmen reichen aus Sicht der Kammern jedoch nicht aus. Sie bleiben zu restriktiv und bürokratisch und berücksichtigen nicht ausreichend die praktischen Anforderungen des Handels.
Der Gesetzesentwurf ermöglicht auch die Genehmigung automatisierter Verkaufsstellen mit mehr als 150 Quadratmeter, diese würde aber im Ermessen der Kommunen liegen. Die IHKs sehen darin die Gefahr uneinheitlicher Regelungen und zusätzlichen bürokratischen Aufwand, der insbesondere Unternehmen im ländlichen Raum ausbremsen kann.

(von links nach rechts): Sven Klein, Lana Horstmann, Rolf Löhmar und Kristina Kutting - Fotografin: Simone Kütemeyer (IHK Koblenz)
„Wir plädieren für ein Gesetz, das wenige eindeutige Regeln enthält und Bürokratie ab- und nicht aufbaut. Daneben benötigt der Handel eine zeitgemäße 24/7-Regelung für personallos betriebene Kleinstverkaufsstellen“, macht Kristina Kutting deutlich.
Die IHKs schlagen eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf 400 Quadratmeter, also die Hälfte des Grenzwertes für großflächigen Einzelhandel vor. Diese Größenordnung gewährleistet, dass unternehmerische Gestaltungsspielräume für dieses innovative Handelskonzept erhalten bleiben und zum Beispiel leerstehende kleinere Supermärkte im ländlichen Raum als automatisierte Läden weitergenutzt werden können. Das vermindert den Leerstand solcher Immobilien.
„Das Ladenöffnungsgesetz in seiner aktuellen Form stammt aus einer Zeit, in der digitale und automatisierte Verkaufsformen kaum eine Rolle spielten. Heute ist der Handel vielfältiger, digitaler und stärker kundenorientiert. Wir brauchen ein modernes Gesetz, das Innovation fördert, bürokratische Hürden abbaut und den Unternehmen Gestaltungsspielräume eröffnet. Nur so kann der Handel – gerade in den ländlichen Regionen – zukunftsfähig bleiben“, betont Rolf Löhmar, Vizepräsident der IHK Koblenz.
Darüber hinaus wurde im Gespräch die praktische Umsetzung verkaufsoffener Sonntage, etwa im Zusammenhang mit Märkten und Festen, thematisiert. Nach Einschätzung der IHK verursachen die aktuellen Regelungen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand und schließen die Adventssonntage im Dezember aus. Hier bedarf es aus Sicht der Kammern einer pragmatischeren und praxistauglicheren Regelung.
„In 11 von 16 Bundesländern sind verkaufsoffene Advents-Sonntage im Dezember möglich, dies trifft auch auf die Nachbarländer Hessen und Nordrhein-Westfalen zu. Dies führt in der wichtigen Weihnachtszeit zu Wettbewerbsverzerrungen. Darüber hinaus hätte ein vereinfachter Anlassnachweis einen deutlichen Bürokratieabbau zur Folge und würde die Rechtssicherheit erhöhen, so Sven Klein, IHK-Referent für Handel und Stadtmarketing.


