Schließungsbeschluss fürs Heilig Geist steht unter Vorbehalt – Zukunftskonzept steht noch im Raum 

KOBLENZ/BOPPARD. Nach intensiven Beratungen haben die Gesellschafter des GK-Mittelrhein heute in ihrer Gesellschafterversammlung einen Beschluss zur Schlie-ßung des Standorts Heilig Geist Boppard zum 30. September 2026 gefasst. Der 
Beschluss steht jedoch unter einem ausdrücklichen Vorbehalt: Sollte die Stadt Boppard bis zum 2. März 2026 bestimmte zentrale Voraussetzungen erfüllen, werden die Gesell-schafter dem Stadtrat Koblenz und dem Kreistag Mayen-Koblenz vorschlagen, in ihren März-Sitzungen den Schließungsbeschluss zu revidieren.

„Die Stadt Boppard hat vergangene Woche ein sehr wichtiges Signal gesendet und angeboten, in den Jahren 2026 und 2027 bis zu zwei Millionen Euro der Verluste des Hei-lig Geist zu übernehmen“, erklärt David Langner, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung. Entscheidend ist nun, dass die Stadt Boppard diesen Betrauungsakt offiziell und ohne weitere Bedingungen beschließt.
„Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Stadt Boppard und/oder der Rhein-Hunsrück-Kreis noch in diesem Jahr mit uns als Gesellschafter die Verhandlungen zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmen, in dessen Betrieb das Heilig Geist spätestens zum 1. Januar 2028 übergeht, aufnimmt. Dies ist notwendig, da wir als Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz nicht dauerhaft ein Krankenhaus außerhalb unserer Gebietskörperschaft finanzieren können“, erläutert Marko Boos, Landrat des Kreises
Mayen-Koblenz und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung.
Wenn diese zentralen Punkte erfüllt werden, sehe man eine realistische Chance, die Schließung zu revidieren. „Die Beschlussfassung zu ändern, obliegt allerdings dem Stadt-rat Koblenz und dem Kreistag Mayen-Koblenz“, betont Langner und ergänzt:
„Wir wissen, dass diese Übergangszeit für die Mitarbeitenden und für die Bevölkerung in Boppard erneut mit Ungewissheit verbunden ist, aber es ist die einzige Möglichkeit, dem Zukunftskonzept noch eine Chance zu bieten.“

Zum Hintergrund: Für die Umsetzung des Zukunftskonzepts und insbesondere zum Ausgleich des weiterhin bestehenden Verlusts, braucht es eine Verlängerung des Betrauungsaktes. Dieser konnte jedoch mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis nicht vereinbart werden. Allerdings hat die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist auch weiterhin ihre Unterstützung zugesagt und die Stadt Boppard hatte in der vergangenen Woche ihr Angebot erneuert.