Stefanie Stavenhagen ist neue Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Neuwied
Foto: Ulf Steffenfauseweh
Die Förderung von Chancengleichheit, das Aufzeigen von Benachteiligungen und das Anstoßen konkreter Verbesserungen: Für diese Themen ist bei der Stadt Neuwied künftig Stefanie Stavenhagen zuständig. Als neue kommunale Gleichstellungsbeauftragte will sie sich dafür einsetzen, dass Frauen und Männer im Alltag der Stadtgesellschaft die gleichen Möglichkeiten haben und bestehende Hürden weiter abgebaut werden.
Stavenhagen ist dabei alles andere als ein unbekanntes Gesicht in der Neuwieder Stadtverwaltung. Die Diplom-Verwaltungswirtin (FH) arbeitet seit 36 Jahren im Haus und kennt die Strukturen und Abläufe. In den vergangenen Jahren engagierte sie sich besonders im Personalrat, seit 2013 als stellvertretende Vorsitzende. Nachdem ihre Kollegin Birgit Bayer in den Ruhestand gegangen ist, übernimmt Stavenhagen nun auch die Aufgabe der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.

Oberbürgermeister Jan Einig freut sich auf die Zusammenarbeit. „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine wichtige Aufgabe. Ich bin überzeugt, dass Stefanie Stavenhagen ihre große Erfahrung in der Verwaltung und ihr Engagement sehr gut in diese Funktion einbringen wird“, sagt der Oberbürgermeister.
„Es ist mein täglich Brot, mich für die Rechte anderer einzusetzen und Maßnahmen zu initiieren, die der Belegschaft dienen“, erklärt Stavenhagen ihre Motivation, die neue Aufgabe zu übernehmen. „Dieses Engagement möchte ich nun auch für die Menschen in unserer Kommune einsetzen.“ Zugleich betont sie die gesellschaftliche Bedeutung der Gleichstellungsarbeit: „Die Diskriminierung von Frauen ist weder Kavaliersdelikt noch Ausdruck von Freiheit. Sie widerspricht dem Grundgedanken unseres demokratischen Rechtsstaates.“

Foto: Ulf Steffenfauseweh

Die Arbeit einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten reicht weit über einzelne Projekte hinaus. Sie umfasst unter anderem Beratung und Information, Öffentlichkeitsarbeit, die Vernetzung mit Initiativen und Institutionen sowie das Anstoßen und Begleiten von Maßnahmen und Prozessen in der Verwaltung und in der Stadtgesellschaft. Thematisch geht es dabei um Fragen der Gleichberechtigung in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens: von Rollenbildern und strukturellen Benachteiligungen über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis hin zu Themen wie geschlechtsspezifischer Gewalt oder mangelnder politischer Teilhabe von Frauen. Die Grundlage dieser Arbeit bildet auch der verfassungsrechtliche Auftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Danach ist der Staat verpflichtet, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. 
Neben ihrer Tätigkeit im Personalrat übernimmt Stefanie Stavenhagen die Aufgabe der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit einem Stundenanteil von zehn Wochenstunden. Während sie sich um Gleichstellungsfragen in der Stadtgesellschaft kümmert, ist innerhalb der Verwaltung weiterhin Astrid Thol als interne Gleichstellungsbeauftragte zuständig.