POL-PDNR: 2026-06-21T16:38:55
Neuwied (ots) -
Neben der normalen Polizeiarbeit konnten an diesem Wochenende insgesamt 12 Fahrzeugführer in Neuwied kontrolliert werden, die unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss mit motorisierten Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnahmen. Ein 22 -jähriger PKW-Fahrer wurde mit einem Alkoholwert von 1,49 Promille festgestellt. Bei einem 31-jährigen Fahrer ergab ein Vortest einen Wert von 1,44 Promille. Weitere zwei Fahrer von PKW standen unter Betäubungsmitteleinfluss.
Auffallend ist, dass die weiteren acht Fälle alle auf Führer von sogenannten E-Scootern fallen, die alle unter Betäubungsmitteleinfluss standen. Da es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt unterliegen Fahrer den gleichen Grenzwerten wie die Fahrer eines PKW.
Daher stellt der Konsum, auch von legalen Betäubungsmitteln wie Cannabis, in Zusammenhang mit dem Führen eines E-Scooters, für die man keine Fahrerlaubnis benötigt, eine Ordnungswidrigkeit dar, die beim ersten Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 500 EUR geahndet wird. Außerdem werden immer auch die Fahreignung und ein möglicher Entzug des Führerscheins geprüft.
Nach dem Konsum von Cannabis sollte man daher mindestens für 24 Stunden warten, bevor man wieder ein Kraftfahrzeug führt.
Allen Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt und entsprechende Anzeigen wurde gefertigt. Den beiden alkoholisierten Fahrzeugführern wurde zudem sofort der Führerschein entzogen.

