Mehr Platz für den Fuß- und Radverkehr

Foto: Ralph Emmerich/Stadt Koblenz
Die Fußgängerzone in der Schloßstraße in Koblenz wurde erweitert. Künftig umfasst sie auch den Kreuzungsbereich Schloßstraße/Casinostraße, der bislang zum verkehrsberuhigten Bereich gehörte. Ziel der Maßnahme ist es, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt weiter zu verbessern und die nach wie vor andauernden Verkehrsverstöße in der Fahrradstraße Casinostraße zu unterbinden.

Die Zufahrt für Kraftfahrzeuge bleibt für Anlieferungen zwischen 5 und 11 Uhr sowie ganztägig für die Zufahrt zu privaten Stellplätzen erhalten. 

Die Maßnahme unterstützt die Ziele des Verkehrsentwicklungsplans Koblenz 2030 sowie die Bestrebungen des BID Schloßstraße Koblenz e. V., die Einkaufs- und Flaniermeile attraktiver zu gestalten.

Mit der Installation des rot-weißen Pollers wird die seit Einrichtung der Fahrradstraße geltende Regelung, dass die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in die Casinostraße aus der Schlossstraße in Richtung Süden verboten ist, baulich durchgesetzt. Foto: Ralph Emmerich/Stadt Koblenz

Verkehrsbeobachtungen und -zählungen sowie Polizeikontrollen vor Ort haben gezeigt, dass das geltende Kfz-Einfahrtsverbot aus der Schloßstraße in die Casinostraße Richtung Süden auch mehrere Jahre nach Einrichtung der Fahrradstraße nicht respektiert und missachtet wird. Mit dem Einbau eines abschließbaren Sperrpfostens (Poller), der durch weitere bepflanzte Elemente ergänzt wird, wird die geltende Regelung nun baulich durchgesetzt. Es bleibt die Umfahrungsmöglichkeit über die Neustadt, den Friedrich-Ebert-Ring und die Friedrichstraße zur Stegemannstraße. Zudem wird die Casinostraße zwischen Schloßstraße und Stegemannstraße auf 60 Metern zur reinen Fahrradstraße ohne jeglichen Kfz-Verkehr mit zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten.

Um dem Fuß- und Radverkehr mehr Platz zu bieten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern, wurde die Fußgängerzone in der Schloßstraße um den Kreuzungsbereich an der Casinostraße erweitert. Foto: Ralph Emmerich/Stadt Koblenz

Die bestehenden Angebote für Elektrofahrzeuge, Carsharing und eine begrenzte Anzahl an Kurzzeitstellplätzen bleiben in der Schloßstraße erhalten. Motorrad- und Schwerbehindertenparkplätze bleiben ebenfalls erhalten, werden aber aus dem Kreuzungsbereich an andere Stellen in der Straße verlegt.

Die neuen Regelungen werden zunächst für ein Jahr erprobt. Während dieser Evaluationsphase wird die Stadt untersuchen, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf den Verkehr haben und ob sie von den Verkehrsteilnehmern angenommen werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in die weitere Entwicklung der Schloßstraße einfließen.

Der 60 Meter lange Abschnitt der Casinostraße zwischen Stegemannstraße und Schloßstraße ist nun eine reine Fahrradstraße. Jeglicher Kfz-Verkehr ist hier nicht erlaubt. Foto: Ralph Emmerich/Stadt Koblenz