
Landrat Marko Boos kritisiert GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
11.07.2026. PD-Nr. 155-2026. Foto: Kreisverwaltung MYK/Damian Morcinek
KREIS MYK. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kritisiert Landrat Marko Boos deutlich und warnt vor erheblichen finanziellen Folgen für kommunale Krankenhäuser, Rettungsdienste sowie Städte und Landkreise. Bereits vor der Abstimmung hatte sich der Landrat des Landkreises Mayen-Koblenz gemeinsam mit dem Koblenzer Oberbürgermeister David Langner mit einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Region gewandt.
In dem Schreiben warnten Boos und Langner beide eindringlich vor den Auswirkungen des Gesetzes auf die kommunale Gesundheitsversorgung und forderten eine grundlegende Überarbeitung der vorgesehenen Regelungen. Nach ersten konservativen Berechnungen drohen dem Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) durch die gesetzlichen Änderungen zusätzliche Belastungen von rund 14 Millionen Euro jährlich. Allein die Veränderungen beim Pflegebudget könnten zu negativen finanziellen Effekten von bis zu 7 Millionen Euro pro Jahr führen.
„Wir haben die Abgeordneten unserer Region sehr konkret auf die Folgen dieses Gesetzes hingewiesen. Wir haben Zahlen genannt und deutlich gemacht, welche Auswirkungen die geplanten Regelungen auf unsere Krankenhäuser und die kommunalen Haushalte haben. Vor diesem Hintergrund ist das Abstimmungsergebnis aus unserer Region aus Sicht des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz alles andere als das erhoffte Signal für die kommunalen Krankenhäuser“, sagt Landrat Marko Boos.

Landrat Marko Boos. Foto: Kreisverwaltung MYK/Damian Morcinek
Die Problematik beschränkt sich dabei keineswegs auf den Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz. Bundesweit sind Landkreise und Städte betroffen, die kommunale Krankenhäuser tragen, an Kliniken beteiligt sind oder finanzielle Verantwortung für den Rettungsdienst übernehmen. „Bund und Länder erwarten von uns, Krankenhäuser zu modernisieren, Strukturen neu zu ordnen und eine leistungsfähige medizinische Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig werden den Krankenhäusern finanzielle Mittel entzogen. Am Ende landen die finanziellen Folgen erneut bei den ohnehin hoch belasteten Kommunen und damit bei den Bürgerinnen und Bürgern“, betont Boos.
Enttäuscht zeigt sich der Landrat auch von der Haltung des Landes Rheinland-Pfalz. Nach der Landtagswahl sei wiederholt betont worden, die Sorgen und finanziellen Probleme der Kommunen stärker berücksichtigen und die kommunale Familie unterstützen zu wollen. „Wenn man sich öffentlich an die Seite der Kommunen und Krankenhäuser stellt, muss diese Haltung auch dann sichtbar werden, wenn konkrete Entscheidungen anstehen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass nicht einmal der Versuch unternommen wurde, über die Anrufung des Vermittlungsausschusses weitere Verhandlungen und Verbesserungen für unsere Krankenhäuser und Kommunen zu erreichen“, sagt Boos. Gespräche, Videokonferenzen und öffentliche Erklärungen seien wichtig, könnten konkrete politische Entscheidungen jedoch nicht ersetzen. „Am Ende zählt, wie abgestimmt und entschieden wird. Wer vor Ort erklärt, die Interessen der Kommunen zu vertreten, muss dies auch bei Abstimmungen im Deutschen Bundestag und bei Entscheidungen im Bundesrat tun.“ Landrat Boos kündigt an, die Interessen des Landkreises und der kommunalen Ebene weiterhin deutlich gegenüber Bund und Land zu vertreten. „Wir sprechen hier nicht über abstrakte Zahlen. Wir sprechen über Krankenhäuser, Rettungsdienste und die medizinische Versorgung der Menschen. Gleichzeitig sprechen wir von Städten und Landkreisen, die finanziell längst an ihre Grenzen gekommen sind. Ich werde weiterhin klar widersprechen, wenn politische Entscheidungen zulasten unseres Landkreises und der Menschen vor Ort getroffen werden – unabhängig davon, welche Partei diese Entscheidungen trifft oder mitträgt.“

