„Elterngeld Digital“ kann nur für Erstanträge genutzt werden - Anmeldung zum Schutz der persönlichen Daten notwendig
Kreis Neuwied. Die Kreisverwaltung Neuwied setzt ihre Bestrebungen zur Digitalisierung von Verfahren auf allen Ebenen fort. Seit neuestem besteht jetzt auch die Möglichkeit, Elterngeld vollständig digital zu beantragen.
„Uns ist daran gelegen, Prozesse zeitgemäß zu vereinfachen und Abläufe zu verschlanken. Bisher konnten Elterngeldanträge nur online vorbereitet werden und musste dann ausgedruckt- und postalisch eingereicht werden. Das moderne, digitale Verfahren ist sowohl für uns, als auch für Bürgerinnen und Bürger ein erheblicher Fortschritt“, stellt Landrat Achim Hallerbach fest. Der Online Dienst zum „Elterngeld Digital“, findet sich unter www.kreis-neuwied.de/online-dienste.

`Elterngeld Digital´ setzt im Kreis-Digitalisierungskonzept einen weiteren Baustein hin zu einer immer moderneren und damit noch effektiveren Verwaltung, freuen sich Landrat Achim Hallerbach und Büroleiterin Diana Wonka mit Patricia Jung von der Koordinierungsstelle Digitale Verwaltung (2. von rechts) und der Referatsleiterin Bundeselterngeld Kerstin Neckel (rechts). Foto: Martin Boden / Kreisverwaltung Neuwied

Mit Klick auf den entsprechenden Link öffnet sich das Elterngeld-Digital-Portal. Dort finden sich übersichtlich und auf einen Blick strukturierte Antwortvorgaben auf häufig gestellte Fragen zum Elterngeld wie zum Online-Antrag sowie den Zugang zum Anmeldeportal. Auch eine alphabetisch gelistete Begriffserläuterung wird über die digitale Plattform vorgehalten.
„Zum Schutz der persönlichen Daten ist eine kurze Registrierung und Anmeldung notwendig, danach können die Daten im Antrag ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass `Elterngeld Digital´ nur für Erstanträge genutzt werden kann. Ergeben sich während des Elterngeld-Zeitraums Änderungen, muss sich die Nutzerin oder der Nutzer direkt an die zuständige Elterngeldstelle wenden“, erläutert Patricia Jung von der Koordinierungsstelle digitale Verwaltung.
Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen vor der Geburt des Kindes. Für die Monate nach der Geburt, in denen ein Einkommens-Fluss besteht, kommt es außerdem auf dieses Einkommen an. „Antragsvoraussetzungen sind die Gewährleistung, dass das Kind selbst betreut und erzogen wird.

Weiterhin ist nachzuweisen, dass ein Wohnsitz in Deutschland besteht oder sich der Antragssteller für gewöhnlich in Deutschland aufhält und mit dem Kind einen gemeinsamen Haushalt bildet“, zählt die zuständige Referatsleiterin „Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Bundeselterngeld“, Kerstin Neckel, auf. 
„Mit `Elterngeld Digital´ setzen wir in unserem Digitalisierungskonzept einen weiteren Baustein hin zu einer immer moderneren und damit noch effektiveren Verwaltung. Dahinter steckt die Motivation, stets das Beste im Sinne der Bürgernähe anbieten zu können“, lobt Landrat Achim Hallerbach das Engagement der Kolleginnen und Kollegen im Kreishaus. 
Ganz neu ist darüber hinaus auch ein Online-Dienst für Jägerinnen und Jäger. Ab sofort können die „Veterinärleistungen Wildursprung“ online in Anspruch genommen werden. Konkret geht es um folgende Leistungen: Erlaubnis zur Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung; Wildursprungsscheine und Wildmarken; Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen.