Tagung und Wiedervereidigung der öffentlich bestellten Sachverständigen bei der Handwerkskammer Koblenz
Foto-Quelle: HwK Koblenz / Jörg Diester
KOBLENZ. Geballter, 106-facher Sachverstand in der Handwerkskammer (HwK) Koblenz: Anlässlich der Sachverständigentagung mit Wiedervereidigung kam es zu diesem seltenen Zusammentreffen im Zentrum für Ernährung und Gesundheit. Experten aus 35 verschiedenen Handwerken erlebten eine informative wie abwechslungsreiche Veranstaltung, deren Höhepunkt die Wiedervereidigung war. 
Als starkes Signal für Qualität, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein im Handwerk beschrieb HwK-Präsident Kurt Krautscheid die starke Teilnehmerzahl der Sachverständigen „und es zeigt, wie groß die Bereitschaft ist, Fachwissen nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch im Dienst der Allgemeinheit einzubringen.“ Das Sachverständigenwesen ist kein „Nebenbei-Thema“, sondern ein tragender Pfeiler für Vertrauen – von Auftraggebern, von Betrieben, von Verbrauchern und nicht zuletzt der Gerichte. „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stehen für besondere Sachkunde, für Unabhängigkeit, für Sorgfalt und für eine nachvollziehbare, überprüfbare Beurteilung.“

106-facher Sachverstand formiert sich im HwK-Zentrum für Ernährung und Gesundheit, mittendrin Richterin Claudia Göbel, Justiziarin Katharina Bleutge, HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich, HwK-Präsident Kurt Krautscheid und HwK-Geschäftsführerin Susanne Terhorst (in der mittleren Ebene; Bildmitte). -  Foto-Quelle: HwK Koblenz / Jörg Diester

Ganz in diesem Sinne spielt Weiterbildung im Sachverständigenwesen eine wichtige Rolle – gerade, wenn es um juristische Einordnungen und Neuerungen geht. Denn die Rechtsprechung liefert immer wieder Entscheidungen, die in Wechselwirkung zur Arbeit der Sachverständigen stehen. Mit Klaus Schmitz, Referatsleiter Organisation und Recht beim Zentralverband des Deutschen Handwerks, Katharina Bleutge, Justiziarin im Institut für Sachverständigenwesen und Claudia Göbel, Vorsitzende Richterin einer Baukammer am Landgericht Koblenz, konnten drei Hochkaräter als Referenten für diese Veranstaltung gewonnen werden. Sie griffen wichtige Aspekte für die Sachverständigentätigkeit auf – kurzweilig, informativ und durchaus humorvoll. Denn einige Fälle des Alltags bieten neben ihrer rechtlichen Dimension durchaus Grund zum Schmunzeln. Gerade der Perspektivwechsel durch die Brille einer Richterin und ihrer Schilderung der Zusammenarbeit mit Sachverständigen und deren Gutachten löste im Atrium des HwK-Zentrums durchaus Schmunzeln aus. „Wir haben vor Jahren versucht, unsere Anhörungsbögen etwas freundlicher in ihrer Ansprache zu gestalten, sind letztlich damit gescheitert, weil es sich um bundesweit standardisierte Formulierungen und Dokumente handelt. Entweder alle ändern das, oder gar keiner“, erklärte Claudia Göbel die „zackige“ Ansprache dieser Schriftstücke. 

Sachverständige wie auch an dieser Tätigkeit Interessierte kamen zur Veranstaltung der Handwerkskammer Koblenz ins Zentrum für Ernährung und Gesundheit. -  Foto-Quelle: HwK Koblenz / Jörg Diester

Klaus Schmitz griff zentrale Strukturfragen des Sachverständigenwesens auf. Er beleuchtete die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern, sprach über einheitlichere Bestellungsvoraussetzungen und ging auf die Zusammenarbeit mehrerer Sachverständiger in komplexen Verfahren ein. Deutlich wurde: Gerade bei fachübergreifenden Sachverhalten kommt es auf klare Zuständigkeiten, abgestimmte Verfahren und ein präzises Rollenverständnis an.
Katharina Bleutge gab einen kompakten Überblick über aktuelle rechtliche und praktische Entwicklungen im Sachverständigenwesen. Im Mittelpunkt standen der elektronische Rechtsverkehr, Akteneinsicht und Videoverhandlungen. Auch neue Anforderungen etwa bei Mitteilungspflichten, E-Rechnungen und der Umgang mit aktueller Rechtsprechung wurden praxisnah eingeordnet. 
Mit Willibald Gras, Mathias Strobl, Lothar Gaspar und Friedhelm Weller wurden vier Sachverständige durch HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich und Präsident Kurt Krautscheid feierlich verabschiedet, die künftig nicht mehr „vereidigt und öffentlich bestellt“ Gutachten erstellen werden. 
Höhepunkt der Veranstaltung war die feierliche Widervereidigung von 106 Sachverständigen. Nach der Vereidigung werden sie für weitere fünf Jahre ihre Tätigkeit ausüben können – begleitet durch die HwK Koblenz und fortlaufende Weiterbildungsmaßnahmen.
Hintergrund: 
Wenn es über die Qualität handwerklicher Leistungen oder die Preisgestaltung zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Handwerkern und Behörden, Versicherungen oder Verbrauchern kommt, ist eine zur Neutralität verpflichtete Institution gefragt. Zur Beantwortung von Fragen zur Ausführung handwerklicher Arbeiten bis zu gerichtlichen Gutachten im Rechtsstreit bestellt die HwK daher Sachverständige in den Gewerken der Handwerksordnung. Die öffentliche Bestellung gewährleistet dem Auftraggeber, dass es sich bei den Sachverständigen um Fachleute mit überprüftem Wissen und Können auf ihrem Gebiet handelt. Die Verpflichtung zur Gutachtenerstattung für Gerichte, Behörden und private Auftraggeber sowie zu absoluter Objektivität und Neutralität wird durch die Vereidigung bekräftigt. 
Weitere Infos: www.hwk-koblenz.de/artikel/sachverstaendigenwesen-52,0,266.html