Jetzt Anträge auf Umstrukturierung von Rebpflanzungen in 2025 stellen
Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz
09.01.2025 PD-Nr. 006-2025
KREIS MYK. Vom 2. bis zum 31. Januar können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Pflanzjahr 2025 gestellt werden. Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2025 gepflanzt werden und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung erhalten sollen. Für Flächen in Flurbereinigungsgebieten gilt im Jahr der Besitzeinweisung mit dem 30. April eine gesonderte Antragsfrist. Die Pflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten vorgenommen werden.




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13.12.2024 PD-Nr. 417-2024

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