Verfahren zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein durch Vergleich beendet
Pressemitteilung Nr. 7/2026
In dem Verfahren zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein betreffend die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Erörterung und Beschlussfassung über zentrale Verkehrsmaßnahmen in Oberlahnstein auf die Tagesordnung einer Sitzung des Stadtrates haben die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz am 24. Februar 2026 einen Vergleich unter Widerrufsvorbehalt bis zum 27. Februar 2026 geschlossen.

Hierin hat der Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein den Klägerinnen zugesichert, den beantragten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung einer im April oder Mai 2026 stattfindenden Sitzung des Stadtrates zu nehmen. Er hat sich vorbehalten, den Tagesordnungspunkt durch einen Antrag zur Geschäftsordnung wieder von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Außerdem waren sich die Beteiligten darüber einig, dass der Oberbürgermeister seine Rechte nach § 42 Gemeindeordnung (Aussetzung von Beschlüssen des Stadtrats) wahrnehmen kann.

Der Vergleich ist von keinem der Beteiligten widerrufen worden. Das Verfahren ist abgeschlossen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Vergleich vom 24. Februar 2026, 1 K 1029/25.KO)