Jetzt Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen für 2025 stellen
Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz
25.04.2024 PD-Nr. 147-2024
KREIS MYK. Von Donnerstag den 2. Mai an bis zum 31. Mai können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2025 gestellt werden. Beantragt werden müssen alle Flächen, auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren, die im Herbst 2024 oder im Frühjahr 2025 gerodet werden sollen und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung geplant ist. Dies entspricht Teil I der Antragstellung. Die Rodungsbescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet wurden. Auch unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine berechtigte und genehmigte Bestockung beabsichtigt ist. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober. Erst dann dürfen Veränderungen an den beantragten Flächen vorgenommen werden. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.