Erfolgloser Eilantrag gegen die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern
Erfolgloser Eilantrag gegen die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Koblenz
Pressemitteilung Nr. 21/2025
Ein privater Grundstückseigentümer scheiterte mit seinem beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellten Eilantrag gegen die Baugenehmigung für das Bauprojekt „Maiblick Living“.
Die Beigeladene beabsichtigt, zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 21 Wohneinheiten nebst zweigeschossiger Tiefgarage in Koblenz zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Oberer Moselweißer Hang“. Die Stadt Koblenz genehmigte das Vorhaben. Bereits zuvor hatte sie im Rahmen von Bauvorbescheiden eine Befreiungsentscheidung betreffend die Form des Daches als Satteldach, die Vollgeschosse sowie die Baugrenzen wegen der geplanten Balkone getroffen. Ein Grundstückseigentümer erhob gegen die Baugenehmigung Widerspruch und beantragte zusätzlich beim Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Er berief sich darauf, das Vorhaben verstoße gegen nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans sowie das Rücksichtnahmegebot.










