Klage gegen Kommunalwahl in Birlenbach abgewiesen
Pressemitteilung Nr. 5/2025
Die Klage einer Mitbewerberin gegen die Kommunalwahl in Birlenbach blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ohne Erfolg.
Am 9. Juni 2024 fanden in Birlenbach die Wahlen zum Ortsbürgermeister sowie zum Gemeinderat statt. Aufgrund eines Eingabefehlers war der Beruf des später gewählten Ortsbürgermeisters auf dem Stimmzettel mit Diplom-Ingenieur angegeben, wohingegen bei der Ortsgemeinderatswahl die Berufsbezeichnung Diplom-Braumeister lautete. Am Wahltag hing im Wahllokal betreffend die Wahl zum Ortsgemeinderat ein Musterstimmzettel aus, der den Hinweis „Muster“ enthielt und überdies in der Mitte einen Querstrich durch den Wahlvorschlag 9, für den auch die Klägerin kandidierte, aufwies.