Elektro- und Metallschrott

Kreis Neuwied. Wenn der angemeldete „Sperrmüll“ am Abfuhrtag stehen bleibt, liegt das nicht selten an einem bestimmten Grund: Das Kinderfahrrad, der Wäscheständer und auch die alte Leiter aus dem Schuppen sind zwar sperrige Gegenstände, bestehen jedoch überwiegend aus Metallen und müssen deshalb als „Schrott“ angemeldet werden. Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied gibt hilfreiche Tipps, wie Sie korrekt unterscheiden und entsorgen können.E-Schrott oder Metallschrott – Was gehört wozu?
Als Elektronikschrott gelten alle Geräte, die entweder einen Akku oder einen Stecker aufweisen. Das bedeutet der Rasierer, die Kaffeemaschine, Großgeräte wie die Waschmaschine oder der Fernseher, sie alle sind „Elektroschrott“. Alle nicht-elektronischen Gegenstände, die überwiegend aus Metallen wie Aluminium, Eisen, Messing oder ähnlichem bestehen, werden hingegen als Metallschrott angenommen. Bei Unsicherheiten, ob ein Gegenstand zum Schrott oder zum Sperrmüll gehört, kann man sich über das Abfall-ABC (online unter abfall-nr.de/richtig-entsorgen/abfall-abc) informieren oder die Abfallberatung kontaktieren.













