Zonenübergreifendes Parken in Koblenz-Mitte und -Süd

Foto (Stadt Koblenz/Andreas Egenolf)
Aufgrund der zunehmend angespannten Parksituation in Koblenz-Mitte und -Süd wird mit sofortiger Wirkung das zonenübergreifende Parken für folgende Parkzonen zugelassen: 7A, 7B, 8A und 8B; Sowie für die Zonen 9A, 9B, 10A, 10B und 11. Dies bedeutet, dass beispielsweise Inhaber eines Bewohnerparkausweises der Parkzone 7A zukünftig auch dazu berechtigt sind mit dem Ausweis im Bereich der Parkzonen 7B, 8A und 8B parken dürfen und umgekehrt. Gleiches gilt für die Zonen 9-11 untereinander.

















