Austausch mit MdL Lara Horstmann

Reform des Ladenöffnungsgesetzes bleibt hinter den Erfordernissen der Praxis zurück
Neuwied. (Fotografin: Simone Kütemeyer (IHK Koblenz)) - In der IHK-Regionalgeschäftsstelle Neuwied haben sich IHK-Vizepräsident Rolf Löhmar, IHK-Regionalgeschäftsführerin Kristina Kutting und IHK-Referent Sven Klein mit der Landtagsabgeordneten Lana Horstmann (SPD) über die geplante Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ausgetauscht. Hintergrund war der kürzlich vom Ministerrat getroffene Beschluss zur Gesetzesnovelle.
Nach den Plänen der Landesregierung sollen personallos betriebene Kleinstverkaufsstellen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Die maximale Verkaufsfläche soll dabei auf 150 Quadratmeter und das Sortiment auf Waren des täglichen Bedarfs begrenzt werden. Der Gesetzesentwurf erweitert die grundsätzlich mögliche werktägliche Öffnung von 6 bis 22 Uhr, um die Option an Sonn- und Feiertagen zusätzlich für einen auf zwölf Stunden begrenzten Zeitraum zu öffnen. Dabei müssten die Zeiten des Hauptgottesdienstes beachtet werden.












