Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen
Änderungen der Grundstücksverhältnisse müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden
Frist: 31.12.2024 für Änderungen aus den Jahren 2022 und 2023
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden auf den Stichtag 01.01.2022 Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgestellt (sog. Hauptfeststellung). Diese bilden die Grundlage für die Steuererhebung der Grundsteuer durch Städte und Gemeinden ab 2025. Wenn nach dem 01.01.2022 Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eingetreten sind oder eintreten werden, die sich auf die bisherigen Wertfeststellungen auswirken können, z. B.