Erfolgreiche Klage gegen U2-Elternbeitrag für Besuch einer Kindertagesstätte
Pressemitteilung Nr. 5/2026
Die Erhebung eines Elternbeitrags für den Besuch einer Kindertagesstätte eines unter zweijährigen Kindes durch die Kreisverwaltung des beklagten Landkreises Bad Kreuznach ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Kläger sind Eltern eines zum maßgeblichen Zeitpunkt einjährigen Kindes, das eine Kindertagesstätte in Trägerschaft einer kreisangehörigen Ortsgemeinde besuchte. Auf Grundlage eines von den Eltern ausgefüllten Formulars setzte der Beklagte den Elternbeitrag auf monatlich 500 € fest. Er wies darauf hin, dass der festgesetzte Beitrag an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zu entrichten sei.
Der hiergegen von den Klägern erhobene Widerspruch, mit welchem sie die Höhe des Elternbeitrags beanstandeten, blieb erfolglos. Ihre anschließend erhobene Klage hatte indes Erfolg.














