Stellungnahme zu beabsichtigter Verfassungsänderung
In Thüringen versäumte es das alte Parlament, künftigen Blockademöglichkeiten der AfD einen Riegel vorzuschieben, so dass man jetzt im neuen Landtag damit leben muss, dass die AfD mit ihrer Sperrminorität etwa die Konstituierung der Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte blockiert. CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne haben in Sachsen-Anhalt deswegen die richtigen Lehren aus dem Thüringen-Debakel gezogen und vor der Neuwahl des Landtages unter anderem die Wahl von Verfassungsrichtern neu geregelt. Scheitert künftig die Richterwahl im Landtag, soll das Verfassungsgericht selbst Wahlvorschläge einreichen dürfen. Diesen Kandidaten reicht dann eine absolute Mehrheit. Eine Blockade des Gerichts wäre damit nur noch schwer möglich, jedenfalls, solange die AfD nicht die absolute Mehrheit der Sitze erreicht. Das Vorgehen der demokratischen Parteien ist bei Abwägung aller Aspekte somit auf jeden Fall richtig und vernünftig.










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