Genehmigung für Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet „Westerwald“...
Genehmigung für Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet „Westerwald“ außer Vollzug gesetzt
Pressemitteilung Nr. 9/2026
Zwei Windenergieanlagen (WEA) im Vogelschutzgebiet „Westerwald“ dürfen zunächst nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger, eine nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigung, hatte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlagen geklagt und geltend gemacht, die Genehmigungsbehörde habe das Vorhaben nicht ausreichend auf seine Verträglichkeit mit dem Naturschutz geprüft. Es könne nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass durch die Errichtung und den Betrieb der WEA wild lebende Tiere geschützter Arten zu Schaden kämen, so etwa der Schwarzstorch, der Rotmilan sowie verschiedene Fledermausarten, Amphibien und Reptilien. Darüber hinaus seien erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets zu befürchten. Die in der Genehmigung zur Vermeidung derartiger Folgen enthaltenen Auflagen seien unzureichend.





-Burkhard-Battran.png)

-Birgit-Ernst.jpg)





